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Schutz vor der Geflügelpest (16.02.2006)

Stallpflicht für Geflügel verhängt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für den Ernstfall gerüstet

Zum Schutz vor der Einschleppung der Vogelgrippe hat das Bundeslandwirtschaftsministerium ab Freitag, 17. Februar 2006, die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel , Wachteln, Enten und Gänse müssen demnach bis zum Ende der Vogelflugzeit am 30. April in geschlossenen Räumen gehalten werden.

Alternativ können wildvogelsichere Schutzvorkehrungen getroffen werden, die aus einem undurchlässigen Dach und wildvogelsicheren Seitenbegrenzungen bestehen müssen. Geeignet ist hierfür z.B. eine feste Plane mit seitlich herunterhängenden engmaschigen Netzen oder Gittern. Wer diese Alternative wählt, muss den Standort und eine Beschreibung der Schutzvorkehrungen dem Veterinär –und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen, Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen, Fax: 0581-82-433, schriftlich anzeigen. Außerdem ist mindestens einmal monatlich ein Tierarzt zur klinischen Untersuchung des Bestandes heranzuziehen. Diese tierärztlichen Untersuchungen sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest schreibt außerdem vor, dass Futter- und Tränkestellen ebenfalls vor wild lebenden Vögeln zu schützen sind. Geflügelausläufe dürfen daher keinen Zugang zu einem Gewässer haben.

„Wenn alle Geflügelhalter verantwortungsbewusst handeln, kann eine Verschleppung der Geflügelpest auf unsere Tierbestände verhindert werden“, betont Dr. Jörg Pfeiffer. Laut Verordnung seien Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht zwar möglich, jedoch werde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt solche Genehmigungen nur in absoluten Einzelfällen und sehr restriktiv erteilen. „Der Schutz des Hausgeflügels vor dem Wildgeflügel hat absoluten Vorrang“, so Pfeiffer.

Für weitere Fragen zur Vogelgrippe steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen (Tel: 0581-82-472) zur Verfügung. Der Fund von toten Vögeln sollte bei der Einsatzleitstelle des Landkreises (-112) gemeldet werden. Bei der Feuerwehr ist man für solche Fälle gewappnet. Die Einsatzgruppe „Gefahrengut“ wird die Tiere abholen, die dann zur Untersuchung an das Veterinärinstitut Oldenburg weitergeleitet werden.


Merkblatt - Schutzmaßnahmen gegen Infektionen von Menschen
Verordnung zur Aufstallung des Geflügels