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Trinkwasserleitungen aus Blei müssen ausgetauscht werden (13.12.2010)

 Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis spätestens Dezember 2013 ausgetauscht werden. Auf eine entsprechende gesetzliche Regelung weist das gemeinsame Gesundheitsamt der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg hin. Danach darf ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Grenzwert für Blei im Trinkwasser den für den Trinkwasserkonsum gesundheitlich unbedenklichen Wert von zehn Mikrogramm pro Liter nicht mehr überschreiten. Diese Konzentration kann nach Angaben des Gesundheitsamtes nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre in der Hausinstallation mehr vorhanden sind. „Wissenschaftliche Studien aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass eine erhöhte Bleibelastung negative gesundheitliche Auswirkungen besonders auf Kinder hat. Beispiele hierfür sind mögliche Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung, der Intelligenz und des Lernvermögens“, so Dr. Gerhard Wermes, Leiter des Gesundheitsamtes Uelzen/Lüchow-Dannenberg.

Zwar dürfen bereits seit 1974 keine Bleileitungen in Hausinstallationen mehr verbaut werden, in älteren unsanierten Häusern kommen sie aber noch regelmäßig vor. Aufgrund der Planungs- und Vorlaufzeiten sollten Hausbesitzer schon jetzt mit dem Austausch beginnen, empfiehlt das Gesundheitsamt. In Kombination mit energetischen Fördermaßnahmen biete das Land Niedersachsen dazu zurzeit günstige Finanzierungsprogramme an.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr Leitungswasser gebührenfrei auf Blei untersuchen lassen.

Für die Untersuchungsaktion ist sowohl die Dienststelle des Gesundheitsamtes in Lüchow Anlauf- und Beratungsstelle als auch die Dienststelle in Uelzen. An beiden Standorten sind Probenahme-Sets für die Trinkwasserentnahme erhältlich. Die Wasserproben werden im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt untersucht. Bei auffälligen Befunden kann das Gesundheitsamt die Betroffenen beraten und unterstützen.

Um die gesundheitlichen Bedingungen von Säuglingen (Bleiaufnahme über die Muttermilch) und Kindern zu verbessern, richtet sich dieses Angebot an Familien und junge Frauen, die in vor 1974 errichteten Gebäuden leben. Danach durften keine Bleirohre als Trinkwasserleitungen mehr verbaut werden. Im Rahmen des Projektes sind darüber hinaus verschiedene Informationsmaterialien, darunter auch ein Faltblatt für Hauseigentümer, erhältlich.

Auskunft zum Thema „Blei im Trinkwasser“ und zur Blei-Untersuchungsaktion geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Lüchow unter der Rufnummer 05841/120490 und des Gesundheitsamtes in Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-462.

Informationen finden sich außerdem unter der Internet-Adresse www.nlga.niedersachsen.de.

Auch die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen oder Fachbetriebe für Heizung, Sanitär und Klima halten entsprechende Infos bereit.