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Weihnachten: Geänderte Termine bei der Müllabfuhr (21.12.2011)

Durch die Weihnachtsfeiertage kommt es zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr. Die Leerung der Restabfall- und Kompostbehälter sowie die Sammlung der Wertstoffsäcke erfolgt jeweils einen Tag später.  

Die Änderungen auf einen Blick :

Alter Termin:     Neuer Termin:

Montag, 26.12. wird verlegt auf   Dienstag, 27.12.,
Dienstag, 27.12.  auf   Mittwoch, 28.12.,
Mittwoch, 28.12.  auf   Donnerstag, 29.12.,
Donnerstag, 29.12.  auf   Freitag, 30.12.,
Freitag, 30.12.  auf   Sonnabend, 31.12.;

Das Entsorgungszentrum Borg sowie der Betriebshof des Abfallwirtschaftsbetriebes in Oldenstadt bleiben am Montag, 26. Dezember, ganztägig geschlossen. Das gilt ebenso für das Kreishaus, Veerßer Straße 53, in Uelzen sowie sämtliche Außenstellen der Kreisverwaltung.

 Allgemeine Hinweise des Abfallwirtschaftsbetriebes anlässlich des Weihnachtsfestes:

Weihnachtsbaumabfuhr:
In der zweiten und dritten Januarwoche werden am Tag der Kompostabfuhr Weihnachtsbäume kostenlos abgefahren. Die Bäume werden in der Kompostieranlage Borg weiterverarbeitet und müssen deshalb restlos von Lametta und ähnlichem Baumschmuck befreit sein. Darüber hinaus bittet der awb, nur Bäume bis zu einer maximalen Länge von zwei Metern bereit zu legen. Größere Bäume müssen vorher zersägt werden.

Elektronikschrott:
Zu Weihnachten werden häufig neue elektrische und elektronische Geräte verschenkt. Die alten „Schätzchen“ werden ausrangiert. Diese alten Geräte gehören jedoch nicht in den Restabfall oder gelben Wertstoffsack. Auf dem awb-Betriebshof Oldenstadt und beim Entsorgungszentrum Borg können sämtliche Elektrogeräte gebührenfrei abgegeben werden. Elektrokleingeräte können auch bei der mobilen Sondermüllaktion kostenlos abgegeben werden. Die Termine finden Interessierte im Internet unter www.uelzen.de oder im nächste Woche erscheinenden Müllkalender 2012.

Feuerwerks-Abfälle:
Silvesterraketen und anderes Feuerwerk sind beim Abfeuern ein großer Spaß, die Hinterlassenschaften auf der Straße weniger. Feuerwerksabfälle werden richtig über den Restabfall entsorgt. Wer entsprechendes Feuerwerk zündet, ist verpflichtet, die Reste der Raketen und Böller zu entfernen. Auch „Blindgänger“ können über den Restmüll entsorgt werden. Dazu müssen die Feuerwerkskörper aber zuvor angefeuchtet bzw. auf diese Art unschädlich gemacht werden.