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Workshop zum landkreisweiten Glasfasernetz (08.05.2013)

Konzentriertes Arbeiten war gefragt, als sich die Fachleute der Kreisverwaltung, der Samtgemeinden, dem IT-Verbund, dem Gebäudemanagement, den Energieversorgern und dem Breitbandkompetenzzentrum trafen, um angesichts des geplanten Leerrohrnetzes ein Pflichtenheft zu erarbeiten.

Die Teilnehmer des Workshops diskutierten über Details der geplanten Breitbandoffensive im Landkreis UelzenDas Pflichtenheft ist Grundlage für die Auswahl eines Beraters für die Netz- und Strukturplanung des geplanten Leerrohrnetz des Landkreises. Um die Angebote vergleichbar zu machen und den Planungszeitraum zu straffen, galt es, zahlreiche Details vorab zu besprechen. Die Fachleute des bisher vor allem im süddeutschen Raum tätigen Beratungsbüros „GEO DATA“ moderierten den Workshop. Begriffe wie ADSL, FTTC, FTTB, Faserkonzepte, Rohrverbände, POPs oder europaweite Ausschreibung zeigten die Komplexität des Themas.

Federführend für das Gesamtkonzept ist die Wirtschaftsförderung „Uelzen aktiv“, die rechtzeitig einen Förderantrag für die Beratungsleistungen gestellt hat, um so in den Genuss von 75 Prozent der Beratungskosten zu kommen. Marlis Kämpfer, Leiterin der Wirtschaftsförderung „Uelzen aktiv“, zum weiteren Zeitablauf: „In den ersten Wochen des Sommers 2013 werden wir das Beratungsbüro gefunden haben, das uns zukünftig begleitet. Es soll die Strukturplanung bis Ende des Jahres fertig stellen, so dass danach – bei positiver Entscheidung der politischen Gremien zur Fortführung des Projekts – durch eine europaweite Ausschreibung das Telekommunikationsunternehmen gefunden wird, das das zu bauende Leerrohrnetz anmietet. Erst wenn ein Unternehmen gefunden wird, das zu einem akzeptablen Preis das Leerrohrnetz anmietet, werden die notwendigen Baumaßnahmen realisiert.“
Dabei hoffe der Landkreis, so Kämpfer weiter, dass es möglichst wenig kostenträchtige zusätzliche Tiefbaumaßnahmen geben muss, sondern bei ohnehin geplanten Baumaßnahmen Leerrohre gleich mitverlegt werden. Sobald der Netz- und Strukturplan vorliege, könne im Einzelfall entschieden werden, wo die Mitverlegung sinnvoll sei.