Ansprechpartner & mehr

Ihre Ansprechpartner

Gesundheitsamt Landkreis Uelzen 0581/82-462 0581/82-474 E-Mail senden

Impfmöglichkeiten - Aktuelle Impfangebote

An einer Impfung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die allermeisten Arztpraxen, an Ihre Betriebsärzte und an teilnehmende Apotheken wenden.

1. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Sie können sich bei den meisten Ärztinnen und Ärzten impfen lassen. Vereinbaren Sie hierfür am besten einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Arztpraxis in Ihrem Umfeld. Wenn Sie keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben, finden Sie auf www.arztauskunft-niedersachsen.de Arztpraxen in Ihrer Region.

2. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, sich von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt impfen zu lassen. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Unternehmen dieses Angebot zur Verfügung stellt.

3. Apotheken
Sie können sich auch in vielen Apotheken in Niedersachsen impfen lassen. Es werden Erst-, Zweit- oder auch Booster-Impfungen durchgeführt. Auf der Website www.mein-apothekenmanager.de können Sie Ihre Postleitzahl angeben und eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe wird angezeigt.


Mobile Impfteams zum 31.12.2022 eingestellt

Die moblien Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen wurden zum 31.12.2022 in ganz Niedersachsen eingestellt. Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen. Vor diesem Hintergrund wurden auch das niedersächsische Impfportal sowie die Impfhotline des Landes abgeschaltet.


Verfahren zu Auskunftsersuchen von Bürger:innen hinsichtlich durchgeführter Impfungen bei den mobilen Impfteams (Information des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung)

Bis zum 31.12.2022 konnten Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Dieser Service wurde auch von Bürger:innen genutzt, welche ihren Impfausweis verloren hatten, um anhand der COVID-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen zu lassen.

Die Impfhotline des Landes war bei einem externen Dienstleister angesiedelt, der auch die für die Ersatznachweise erforderlichen Datenbankauswertungen durchgeführt hat. Mit der Beendigung der Impftätigkeit steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung.

Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen.

Hierfür erhebt das Sozialministerium von Anfragenden voraussichtlich Verwaltungskosten i. S. d. AllGO in Höhe von ca. 50 €.

Die Anforderungen der Bürger:innen können an das Funktionspostfach krims.zentrale@ms.niedersachsen.de gerichtet werden. Mit der Anforderung sollen von den Bürger:innen folgende Angaben gemacht werden:

- vollständiger Name

- Geburtsdatum

- die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse

- falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll

- Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt

- Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)

Das Sozialministerium bittet darum mitzuteilen, dass Auskunftsersuchen nur dann an sie gerichtet werden sollen, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes.


Weitere Informationen zu den COVID-Schutzimpfungen und dem Corona-Virus finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de sowie unter www.niedersachsen.de/coronavirus.