ALLRIS - Auszug

21.09.2015 - 6 Abfallgebührenkalkulation 2016 bis 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge führt in die Thematik ein und stellt kurz die wesentlichen Eckdaten der Abfallgebührenkalkulation 2016 – 2018 vor. Er verweist noch einmal auf die Historie: das Ablagerungsverbot unbehandelter Abfälle, das seit 01.06.2005 gilt, habe dazu geführt, dass die im Landkreis Uelzen eingesammelten  Abfälle seitdem umgeschlagen und zur weiteren Behandlung/Verbrennung transportiert werden müssen. Die hierdurch enstehenden Umschlags-, Behandlungs- und Transportkosten in Höhe von etwa 3,3 Mio € jährlich wurden durch Gebührenerhöhungen in 2005 mit 50 % und 2011 mit 25 % kompensiert. Die verbleibenden 25% werden über die jetzt anstehende Gebührenerhöhung abgedeckt, da die Rücklagen, aus denen bisher diese Kosten finanziert wurden, bis zum 31.12.2015 aufgezehrt sein werden.

Herr Goerge erläutert weiter, dass für die Neukalkulation u.a. von folgenden Annahmen ausgegangen wurde:

-          Beibehaltung der Grundgebühr (60,-Euro)

-          Förderung der Bioabfalltrennung, daher unveränderte Gebühren für die Bioabfallbehälter (120 l/240l)

-          Keine Anwendung der Abschreibung  vom Wiederbeschaffungszeitwert und Verzinsung des eingesetzten Vermögens gemäß KT Beschluss vom 21.07.2015

-          Erfahrungswerte, unterjährige Istzahlen, allgemeine Steigerungen, wie z.B. Inflationsrate 2 %, Personalkosten 3 %

Besonders hinzuweisen sei außerdem noch auf die Überarbeitung der Rückstellungsberechnung Borg für die Stilllegungs- und Nachsorgeaufwendungen. Im Ergebnis haben sich hier folgende Veränderungen ergeben: Das voraussichtliche Ablagerungsende aufgrund des Restverfüllvolumens sei nun 2033 (vorher 2022), zudem wurde die Berechnung angepasst: zur Anwendung komme nun für die Ermittlung der handelsrechtlichen Zuführungen die lineare Methode (vorher digital)  mit 2 % (vorher 1,75 %). Durch die Anwendung des Kapitalmarktzins ergeben sich Mehreinnahmen und eine geringe Mehrbelastung der Gebührenzahler. Insgesamt führen diese Änderungen jedoch zu einer gleichmäßigeren und verursachergerechten Belastung.

Die Steigerungen bei den Restmüllbehältern liegen bei 80 l bei 21,1 % (30,-€) und bei 120 l bei 25,2 % (48,-€). Weitere Anpassungen wurden bei den Sonderentleerungen und die Annahmegebühren im Entsorgungszentrum Borg vorgenommen. Bei den Annahmegebühren wurden die Umschlagskosten angepasst an den Behandlungspreis (vorher 165,-€ jetzt 182,-€/t). Außerdem wurden auch einige aufwandstechnische Anpassungen bei Abfallarten wie Dämmmaterialien, Asbest und Gips vorgenommen. Gefährliche Abfälle wie belasteter Boden und teerhaltiger Straßenaufbruch wurden ebenfalls marktpreisorientiert angepasst.

KTA Piepenburg fragt nach Sperrmüll auf Abruf und den Bedingungen der losen Abfuhr. Herr Goerge antwortet, dass hier keine Änderungen vorgenommen wurden. Herr Peters ergänzt, dass Restmüll bei Sperrmüll auf Abruf für 40,-€/t mitgenommen wird. Bei der einmal jährlich stattfindende Systemabfuhr allerdings wie bisher liegenbleibe.

KTA Reese führt noch aus, dass dem Bürger klar gemacht werden müsse, dass bisher nur 75 % der Restabfallbehandlungskosten aufgefangen worden seien und man nicht die Gesamtlast in eine Gebührenerhöhung gepackt habe.

KTA Piepenburg weist in diesem Zusammenhang auf die notwendige Öffentlichkeitsarbeit hin. Herr Peters verweist auf den bereits veröffentlichten Zeitungsartikel in der AZ am 19.09.2015, der schon einen ganz guten Überblick gegeben habe. Herr Goerge ergänzt, dass erfahrungsgemäß erst mit Versand der Gebührenbescheide der Großteil der Rückfragen auflaufen werde.

KTA Schulze verweist auf den Müllkalender und die Möglichkeiten hierüber die Öffentlichkeitsarbeit und Erklärungen zu diesem Thema zu verbreiten. KTA Reese merkt an, dass die letzte Gebührenanpassung 2011 erfolgt sei und allein durch den Anteil der Personalkosten und dem Anteil der Restabfallbehandlung dem Bürger die Steigerungen klar sein müssen.

KTA Hauschild geht davon aus, dass auch dieses Mal die Gebühren wieder über einen längeren Zeitraum stabil gehalten werden sollen. Herr Goerge schließt eine Verlängerung über den Kalkulationszeitraum generell nicht aus.

KTA Hüdepohl lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 aufgeführten Abfallgebührensätze für Restabfallbehälter, Sonderleistungen und Anlieferung Entsorgungszentrum Borg zum 01.01.2016 durch Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 (siehe Vorlage VO/2015/095) festzusetzen.

 

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Anlagen zur Vorlage