Herr Fischer erkundigt sich nach der Breitbanderschließung der grauen Flecken durch den Landkreis. KVOR‘in Kämpfer erläutert, dass der Landkreis nach der derzeitigen Rechtslage nicht in den grauen Flecken erschließen darf, da dort beim Markterkundungsverfahren von Januar 2015 ein Telekommunikationsunternehmen angegeben hat, innerhalb der nächsten drei Jahre mind. 30 Mbit/s zu realisieren. Herr Hill, Lünecom ergänzt, dass er – anders als der Landkreis – dort ausbauen darf und dies teilweise schon beim Anschluss eines einzigen Gewerbekunden wirtschaftlich interessant ist. Man müsse jedoch jeden Einzelfall gesondert betrachten .