ALLRIS - Auszug

30.09.2015 - 10 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Lindenthal berichtet über die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge. Der Gesetzentwurf hierzu soll schon zum 01.11.2015 (statt wie ursprünglich vorgesehen zum 01.01.2016) in Kraft treten. Mit einer Übergangsfrist von zwei Monaten sollen die Kommunen die Umsetzung bis zum 01.01.2016 geschafft haben. Die Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen wurden auch die Zahlen für das Land Niedersachsen von 2.000 auf 3.000 nach oben korrigiert. Der Landkreis Uelzen erwartet daher nun 36 (statt der bisher angenommenen 24) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Frau Lindenthal teilt weiterhin mit, dass am 07.10.2015 die erste Infoveranstaltung vom Landesjugendamt für die kommunalen Jugendämter stattfindet. Die Erstattung der Unterbringungskosten vom Land an die Kommunen ist gesichert, zur Umsetzung besteht jedoch noch Klärungsbedarf.

Bundesweit fehlt es an geeigneten Betreuungsplätzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, so Frau Lindenthal weiter. Dies stellt auch den Landkreis Uelzen vor große Herausforderungen. Im Landkreis Uelzen plant derzeit ein Träger den Aufbau einer Wohngruppe mit 9 Plätzen. In den üblichen Heimeinrichtungen können im Einzelfall unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen werden.

Frau Lindenthal führt weiter aus, dass der Bereich Vormundschaften zunehmend belastet wird und deshalb nach alternativen Lösungen gesucht werden muss. Um den Personalaufwand so gering wie möglich zu halten, sollen vorwiegend Einzelvormünder und freie Träger die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge übernehmen. Wenn dies nicht ausreicht, kommt nur noch das Jugendamt als Vormund in Betracht.

Die neu ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge benötigen intensive Unterstützung durch das Jugendamt, so Frau Lindenthal. Der Allgemeine Soziale Dienst muss hier umfangreich tätig werden um die Zusammenführung von Familien, die Unterbringung sowie die schulische und berufliche Integration bewältigen zu können. In der Vergangenheit sind etwa drei bis vier unbegleitete minderjährige Flüchtlinge pro Jahr im Landkreis Uelzen angekommen. Allein in den letzten drei Wochen sind es bereits zehn Minderjährige. Auch wenn diese oftmals mit volljährigen Verwandten (Onkel, Cousin etc.) nach Uelzen gekommen sind, musste der Allgemeine Soziale Dienst umfassend tätig werden um die Unterbringung und die Vormundschaft zu sichern. Durch diese Entwicklungen steigt naturgemäß auch der Personalbedarf für den Allgemeinden Sozialen Dienst. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ist  deshalb die Einrichtung einer neuen Vollzeitstelle beantragt. 

Herr Minnaard erkundigt sich danach, ob es möglich ist, dass sich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Vormund im Landkreis Uelzen aufhalten. Frau Lindenthal teilt hierzu mit, dass dies grundsätzlich nicht möglich sein kann. Sobald ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Landkreis Uelzen ankommt und Ordnungsamt oder Polizei hiervon Kenntnis erlangen, wird das Jugendamt umgehend informiert. Der Minderjährige wird dann in Obhut genommen. Gleichzeitig wird ein Antrag an das Familiengericht gestellt um eine Vormundschaft einzurichten.

 

Frau Lindenthal berichtet über den Stand der operativen Ziele zum 30.06.2015. Bei den ambulanten Hilfen nach §§ 29-31 SGB VIII, die im Mittelwert 16 Monate andauern, wurde ein Zielwert von 65 % vereinbart. Zum Stichtag 30.06.2015 lag der Wert bei 70 %.

Als weiteres operatives Ziel sollen für 85 % der ambulanten Hilfen nach §§ 30 und 31 SGB VIII Stundenkontingente für den gesamten Gewährungszeitraum vereinbart werden. Zum 30.06.2015 betraf dies 91 % der Fälle.

Der Anteil der Hilfen in Vollzeitpflege im Verhältnis zu Hilfen in Heimerziehung soll laut Zielvereinbarung 1,3 Vollzeitpflegen zu 1,0 Heimerziehungen betragen. Zum Stichtag lag das Verhältnis bei 1,2 zu 1,0. Hierzu teilt Frau Lindenthal mit, dass im November 2015 ein Kurs für potentielle Pflegeeltern stattfindet.

Als weiteres operatives Ziel soll die Dauer stationärer Hilfen gem. § 34 SGB VIII (Heimerziehung) im Mittelwert  32 Monate betragen. Zum Stichtag 30.06.2015 lag dieser Wert bei 25 Monaten.

Der Kostendeckungsgrad der Jugendbildungsstätte Oldenstadt lag zum 30.06.2015 bei 34 %. Das Ziel von 42 % wird aufgrund von Absagen größerer Gruppen nicht mehr zu erreichen sein, so Frau Lindenthal.

Frau Lindenthal teilt mit, dass das Fach- und Finanzcontrolling im Rahmen der operativen Ziele zu den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung bzgl. der Laufzeiten und Kontingente der Fachleistungsstunden bei den ambulanten Hilfen erfolgt. Das Finanzcontrolling hinsichtlich der gesamten Einnahmen und Ausgaben des Jugendamtes sowie des Kostendeckungsgrades für die Jugendbildungsstätte Oldenstadt findet monatlich statt.