ALLRIS - Auszug

06.10.2015 - 9 Abfallgebührenkalkulation 2016 bis 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

BD Peters trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage ausführlich vor und ergänzt, dass nach Einführung des Identsystems eine neue Abfallgebührenkalkulation erfolgen werde. Die vorliegende Kalkulation sei auf drei Jahre angelegt.

Der Vorsitzende lässt abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltungen:

2

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten Abfallgebührensätze für Restabfallbehälter, Sonderleistungen und Anlieferung Entsorgungszentrum Borg zum 01.01.2016 durch Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 (siehe Vorlage VO/2015/095) festzusetzen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage