ALLRIS - Auszug

10.12.2015 - 7 Haushaltsabschluss 2011...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann trägt vor, dass nunmehr der zweite doppische Haushaltsabschluss geprüft vorliege. Das Rechnungsprüfungsamt sei zu dem Schluss gekommen, dass es keine Beanstandungen gebe. Der Entlastung des Landrates stehe nichts entgegen. Landrat Dr. Blume nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

a)      Der Kreistag beschließt, den Jahresabschluss 2011 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.

b)      Der Kreistag beschließt den Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von insgesamt 5.163.757,65 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss zu verrechnen.

c)      Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schluss-berichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.