Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Gebühren gemäss Anlage „Gebührentarif“ zu der Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 entsprechend der Anlage dieser Vorlage mit Wirkung vom 01.10.2015 neu festzusetzen.