ALLRIS - Auszug

21.01.2016 - 6 HVV-Tarifausweitung auf der Schiene

Beschluss:
zurückgezogen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume gibt einleitend einen kurzen Überblick. Die Tarifausweitung sei ein strategisches Ziel, das 2012 vom Kreistag verabschiedet worden sei. Der HVV-Tarif auf den Schienenstrecken sei sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verkehrspolitik, im Zusammenhang mit der Metropolregion Hamburg und aus strukturpolitischen Gründen von Bedeutung. 2012 habe es erste Gespräche in Hamburg beim HVV gegeben. Signalwirkung habe 2013 die Einführung des Übergangstarifs HVV gehabt. Seit 2013 gäbe es Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem HVV, in denen die Möglichkeiten einer Erweiterung geprüft worden seien. Ein Vollbeitritt werde weder von beiden  ndern noch vom HVV unterstützt. Mit Erstellung eines Gutachtens zu den Kosten einer Tarifausweitung auf den Schienenstrecken sei nunmehr insoweit erfreulicherweise Bewegung in die Angelegenheit gekommen.

 

Herr Opalka erläutert nach einer kurzen Einleitung die drei Tarifmodelle zur Ausweitung des HVV-Tarifs. Im Tarifmodell 1.1 seien alle Bahnhöfe im Landkreis Uelzen berücksichtigt worden. Nach der Prognose werde der Finanzierungsbedarf für den Landkreis Uelzen 1,6 Mio. 1,9 Mio. € pro Jahr betragen. Im Tarifmodell 2.1 seien nicht alle Bahnhöfe im Landkreis Uelzen berücksichtigt worden. Lt. der Prognose werde der Finanzierungsbedarf für den Landkreis Uelzen bei 1,5 Mio. 1,8 Mio. € pro Jahr liegen. Im Tarifmodell 3 seien nur noch Zeitkarten (Pendler, Schüler) für alle Bahnhöfe im Landkreis Uelzen berücksichtigt worden. Hier werde der Finanzierungsbedarf für den Landkreis Uelzen nach der Prognose zwischen 0,6 Mio. und 0,7 Mio. € pro Jahr liegen. Abschließend weist er noch darauf hin, dass die Einführung einer HVV-Erweiterung auf der Schiene auch positive Effekte auf den Fremdenverkehrsbereich haben könnte, da Inhaber einer HVV-Abokarte diese am Wochenende für kostenlose Fahrten im gesamten HVV-Gebiet nutzen können (für insgesamt 2 Erwachsene plus 3 Kinder bis 14 Jahre).

 

Landrat Dr. Blume informiert über den Sachstand der Verhandlungen. Am 19.01.2016 habe ein Gespräch der Landräte der betroffenen Landkreise im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium mit Staatssekretärin Behrens stattgefunden.

 

Staatssekretärin Behrens habe dort die Aussage getroffen, dass eine finanzielle Beteiligung Hamburgs bisher nicht zu erwarten war. Das Land Niedersachsen stelle eine Anschubfinanzierung auf 3 Jahre (degressiv 50/30/20 %) bezogen auf Modell 3 in Aussicht. Diese könne aber auch gewährt werden, wenn ein anderes Modell gewählt würde. Auch könnten sich die Landkreise bezüglich der Modelle unterschiedlich entscheiden.

 

Die Vertreter der Landkreise hätten deutlich gemacht, dass die bei den Landkreisen geweckte Erwartungshaltung eine deutlich andere war. Die Vorschläge würden als Enttäuschung empfunden. Es sei darauf hingewiesen worden, dass das Land Niedersachsen den Landkreisen Stade, Harburg und Lüneburg bei deren Beitritt zum HVV die Tarifierungsverluste auf den Schienenstrecken bis zur Landesgrenze voll und dauerhaft erstattet habe und auch weiterhin erstatte. Dies entspreche auch dem Aufgabenträgerprinzip (Schiene = Landesaufgabe) sowie dem Territorialprinzip (jeder Landkreis und jedes Land „auf seinem Gebiet“). Alle Landkreise wären grundsätzlich bereit, - ggf. mit den Gemeinden - dauerhaft bis zu 50 % der Kosten zu tragen. Frau Behrens werde wegen einer Mitfinanzierung auf Ministerebene auf die Freie und Hansestadt Hamburg zugehen. Parallel dazu werden die Landkreise über die VNO Kontakt mit Hamburg aufnehmen. Frau Behrens habe zugesagt, über einen dauerhaften finanziellen Beitrag ernsthaft nachzudenken. Ein eventueller finanzieller Beitrag Hamburgs würde zwischen den Kommunen und dem Land Niedersachsen geteilt werden.

 

Da zunächst die Ergebnisse der Gespräche mit der Freien und Hansestadt Hamburg abgewartet werden müssten, werde die nächste Lenkungsgruppensitzung voraussichtlich frühestens im März stattfinden können. Aus Sicht der Staatssekretärin wäre es gut, wenn bis dahin die Landkreise eine Aussage treffen könnten, welches Modell sie anstreben. Ein Beschluss, dass der Landkreis Uelzen bereit wäre, für die Einführung eines HVV-Tarifs auf Schienenstrecken (ohne Festlegung auf eines der drei Modelle), gemeinsam mit der Gemeindeebene bis zu 50 % der laufenden Kosten dauerhaft zu übernehmen, könnte das Land Niedersachsen dazu bringen, sich ebenfalls positiv zu einer dauerhaften Mitfinanzierung zu äern. Die anderen Landkreise streben eine ähnliche Beschlussfassung an. Mit einer solchen Absichtserklärung sei keine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem HVV oder dem Land Niedersachsen verbunden, die Verluste mit einem bestimmten Anteil zu tragen. Auch sei damit keine Festlegung auf eines der Modelle verbunden.

 

Nach ausführlicher Diskussion gibt es folgende Ergebnisse:

Ein Beschluss wird nicht gefasst. Die Angelegenheit soll in den Fraktionen beraten werden. Anschließend könnte im Kreisausschuss der oben angesprochene Grundsatzbeschluss gefasst werden. Es wäre noch zu klären, ob eine Mitfinanzierung für die Zukunftsvertragskommunen als freiwillige Leistung zulässig wäre. Andernfalls gibt es aus der Politik auch den Vorschlag einer Finanzierung über die Kreisumlage.

 

Die Sitzung wird von 17:20 bis 17:25 Uhr unterbrochen.

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Abstimmungsergebnis:Ohne

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Beschluss:

Ohne