ALLRIS - Auszug

15.03.2016 - 9 Ergänzung zur Abfallgebührenkalkulation 2016 bi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

BD Peters trägt vor, dass auf dem Betriebshof des Abfallwirtschaftsbetriebes zzt. ein Wertstoffhof einschließlich Schadstofflager gebaut werde. Aufgrund dessen müsse auch die Gebührenordnung erweitert und die Satzung der Abfallentsorgung des Landkreis Uelzen angepasst werden

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführten Abfallgebührensätze durch Änderung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 (siehe Vorlage VO/2016/168) festzusetzen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage