ALLRIS - Auszug

26.04.2016 - 9 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Es werden folgende Fragen gestellt:

Wie viele Stellungnahmen sind zu dem Vorranggebiet Windenergienutzung Borg/Schwemlitz eingegangen?

Diese Frage konnte in der Sitzung von der Verwaltung nicht beantwortet werden.

Im Nachgang zur Sitzung wird ergänzt, dass 12 Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

Warum hatte die Öffentlichkeit weniger Zeit für die Abgabe einer Stellungnahme?

Es wurden die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG, § 3 Abs. 2 und 3 NROG sowie 2.3.2 VV-NROG/ROG sind die Unterlagen für die Öffentlichkeit mindestens einen Monat auszulegen, und die öffentlichen Stellen haben eine Frist von nicht mehr als drei Monate für die Abgabe einer Stellungnahme. Die Frist für die Öffentlichkeit wurde aufgrund der Feiertage am Jahresende auf sechs Wochen verlängert.

 

Warum setzt der Ausschuss der Verwaltung keine Frist, bis wann die eingegangenen Stellungnahmen abzuarbeiten sind?

Zurzeit sei keine seriöse Einschätzung möglich, wie lange der Abwägungsprozess dauert. Durch die Freistellung der beiden Sachbearbeiter von anderen Aufgaben ist eine zügige Bearbeitung gewährleistet. Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, derzeit zusätzliches Personal einzustellen, da die Einstellung und Einarbeitung von Personal nach allen Erfahrungen kurzfristig nicht möglich ist.

 

Für die Gemeinde Suderburg hat der Tourismus eine hohe Bedeutung und ist politisch gewollt. Im jetzigen RROP-Entwurf ist für die Gemeinde Suderburg die Darstellung „T“ für „Standort mit der besonderen Aufgabe Tourismus“ nicht aufgenommen. Hat die Gemeinde dies nicht in ihrer Stellungnahme angemerkt?

In der Sitzung konnte diese Frage durch die Verwaltung nicht beantwortet werden.

Im Nachgang zur Sitzung ist zu ergänzen, dass die Gemeinde Suderburg diesen Punkt vorgebracht hat. Darüber, wie die Abwägung dazu erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden.

 

Wie erhalten die Kreistagsabgeordneten Kenntnis von den eingegangen Stellungnahmen?

Nach dem Abschluss der Abwägung sind die Stellungnahmen sowie ein Abwägungsvorschlag in einer Synopse zusammengefasst. Diese wird dann den Kreistagsabgeordneten ebenso wie die Niederschriften der Erörterungstermine zur abschließenden Beratung über den Satzungsbeschluss des RROP zur Verfügung gestellt.

 

Herr Schimmack fragt außerdem nach der Kostenaufteilung für den Bau des Radweges an der K 32, Ellerndorf – Brockhöfe.

Herr Peters führt aus, dass für den ersten Teilabschnitt bis zum Parkplatz die Firma Rheinmetall das Grundstück zur Verfügung gestellt und die Vorarbeiten geleistet habe. Der Landkreis habe dann die Kosten für die Betondecke übernommen.

Der zweite Teil (Parkplatz bis Brockhöfe) sei als GVFG-Maßnahme gelaufen, was eine Landesförderung von seinerzeit 70 % zur Folge hatte. Den Rest teilen sich die betroffenen Gemeinden bzw. Samtgemeinden.

 

Gibt es eine Handreichung für die Darstellungen im RROP, damit Probleme wie bei der Darstellung des Vorranggebietes Hochwasserschutz vermieden werden?

Es gibt die Empfehlung des NLT „Planzeichen in der Regionalentwicklung – Arbeitshilfe“. Die fehlende Darstellung des Vorranggebietes Hochwasserschutz in der Zeichnerischen Darstellung war jedoch ein Einzelfall, der sich nicht wiederholen wird. Die Verwaltung war davon ausgegangen, dass die textliche Wiedergabe des Gebietes in der Beschreibenden Darstellung ausreicht, was die Genehmigungsbehörde jedoch nicht für rechtlich zulässig hielt.

 

-Warum hängt der Landkreis Uelzen mit der Erstellung des RROP im Vergleich zu den Nachbarkreisen insbesondere Lüneburg so weit hinterher?

Ein direkter Vergleich zwischen den Landkreisen ist nicht möglich, da alle zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichen Voraussetzungen gestartet sind (Anmerkung zum Landkreis Lüneburg: hier wurde nur der Teil Windenergie neu gefaßt!) Der Landkreis Uelzen hat sein RROP mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (mit Frau Narberhaus wurde eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt) solide erarbeitet. Planungsprozesse sind in der heutigen Zeit langwieriger und anspruchsvoller geworden. Es war immer Ziel des Landkreises, ein rechtssicheres RROP als Grundlage für die Errichtung von Windenergieanlagen zu erstellen.