ALLRIS - Auszug

13.06.2016 - 6 Vorstellung des neuen Liniennetzes durch die VNO

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Verlaufsprotokoll

Herr Wiesner (VNO) stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den neuen Fahrplan vor. 

KTA A. Meyer sagt, den neuen Fahrplan sehe er als Schwächung der Uelzener Gymnasien. KOAR Hagelstein entgegnet hierauf, dass der Fahrplan nach Vorgaben der Schulen entstand. Die höhere Frequentierung, insbesondere nach der 4./5. Stunde, der KGS ergibt sich aus der Anzahl der Schüler.

KTA Reese fragt, ob die Schülerfreizeitkarte in der Bevölkerung hinreichend bekannt sei und bitte um Verdeutlichung des Angebotes in der Öffentlichkeit. Ebenso wird erfragt, ob die Haller Busbetrieb GmbH alleiniger Unternehmer ist oder Subunternehmen eingebunden sind, wobei letzteres bejaht wird. Die Durchführung der Schülerbeförderung des ÖPNV insgesamt sei allein durch die Haller Busbetrieb GmbH nicht darstellbar.

KTA Hinrichs erfragt das Verfahren zur Festlegung neuer Haltestellen bzw. wann dieses in Gang gesetzt werde. KI Karl erklärt hierzu einzuladen und Ortstermine mit den zuständigen Vertretern zu organisieren.

KTA Meyer befürchtet Schwächung des (Schul-)Standortes Uelzen durch den Fahrplan, insbesondere mit Blick auf die zahlreichen Fahrten zur/von der KGS Bad Bevensen.

LR Dr. Blume entgegnet, dass der Landkreis Bedarfe decke und keine Steuerung diesbezüglich vornehme. Herr Wiesner (VNO) bekräftigt dies, da Bedarfe aller Schulen nach Auslastung gedeckt werden.

KTA Dobslaw fragt an, ob eine Freizeitkarte für alle Schüler möglich wäre und welche Kosten dadurch entstehen würden.

KTA Reese weist in Zusammenhang hiermit auf das Problem der Gleichbehandlung hinsichtlich der Schüler hin, die keinen Anspruch auf eine Zeitkarte haben.

Herr Opalka (VNO) merkte an, dass die Kosten kalkuliert werden müssten. Nahverkehrsbenutzung sei aber nicht ausschließlich monetär zu bewerten und könne nicht kostenlos angeboten werden.

KTA Fabel (Vors.) bittet die Verwaltung um Abschätzung der Kosten der Freizeitkarte für alle bzw. alle Schüler mit Anspruch auf Schülerbeförderung durch den Landkreis bis Anfang November 2016.