Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den nicht berücksichtigten Betrag des Jahresüberschusses des Jahres 2012 in Höhe von 643.513,94 € zusätzlich zum Beschluss des Kreistages vom 14.06.2016 gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralem Abschluss zu verrechnen.