ALLRIS - Auszug

05.09.2016 - 6 Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Abfallwirtsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge leitet diesen Top ein und berichtet, dass im Wirtschaftsjahr 2015 im Gegensatz zum Vorjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von 68 TEUR erwirtschaftet worden sei und das Ergebnis somit um 883 TEUR über dem Planergebnis liege. Dieses Ergebnis sei u.a. auf geringe Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rekultivierungsrückstellungen, geringere Personalaufwendungen, aber auch auf höhere betriebliche Erträge als geplant zurückzuführen. Er übergibt das Wort an den Wirtschaftsprüfer Herrn Zinnecker aus der Unternehmung FB Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover.

Herr Zinnecker erläutert die Details der Prüfung zum Jahresabschluss. Er beginnt mit der Entwicklung der Vermögenslage. Das Anlagevermögen sei tendenziell rückläufig (von 13.000 TEUR auf 11.000 TEUR) durch höhere Abschreibungen. Beim Umlaufvermögen sei hingegen ein tendenzieller Anstieg der liquiden Mitte von 4.826 TEUR auf 7.895 TEUR zu verzeichnen. Die Vermögenslage habe sich aufgrund der höheren Abschreibungen um 487 TEUR verringert. Investitionen wurden in Höhe von 923 TEUR in 2015 getätigt, u.a. durch die Anschaffungen von Sammelfahrzeugen (490 TEUR, Erweiterung der Trockenfermentationsanlage (rd 100 TEUR) sowie erste Baukosten für den Wertstoffhof (100 TEUR).

Das Umlaufvermögen sei relativ konstant. Erwähnenswert sei hier auch der Rückgang der Forderungen in Höhe von 91 TEUR durch Verbesserungen im Mahnwesen.

Wirtschaftsprüfer Zinnecker führt weiter aus, dass das Eigenkapital 1.341 TEUR (Stammkapital 1.003 TEUR, Rücklagen 270 TEUR, 68 TEUR Verlust) betrage. Das Fremdkapital läge bei 14.382 TEUR und beziehe sich auf die Rückstellungen Borg. Diese Kosten seien durch Aktualisierung auf Grundlage eines in 2015 erstellten Gutachtens ermittelt worden, wonach von einer Dauer des Ablagerungsbetriebs bis zum Jahr 2033 ausgegangen werde.

KTA Reese fragt nach dem Risiko von Negativzinsen bei Guthaben von Kreditinstituten. Herr Goerge antwortet, dass die Gelder auf Tagesgeld bzw. Festgeldkonten lägen und von der Kreiskasse im Rahmen des  Cashmanagements eigenverantwortlich abgewickelt werde. Wirtschaftsprüfer Zinnecker merkt an, dass dieses Problem schwer von der Betriebsleitung beeinflusst werden könne.

KTA Piepenburg möchte wissen, welche Zinsen es auf das Tagesgeld gäbe. Betriebsleiter Goerge antwortet, dass diese bei 0,1 % lägen.

KTA Hauschild fragt, inwieweit es Möglichkeiten gäbe, Kredite an andere kommunale Einrichtungen im Rahmen des Cashmanagements zu vergeben. KTA Hüdepohl antwortet darauf, dass das nicht möglich sei, da es sich hier um Bankgeschäfte handele und zudem der marktübliche Zins weitergegeben werden müsse.

Zu den Rückstellungen führt Wirtschaftsprüfer Zinnecker weiter aus, dass die Rückstellungen für die Bauschuttdeponie Emmendrof nun noch 105 TEUR betrage, da die Rekultivierung abgeschlossen sei, die Rückstellungen sich dadurch um 500 TEUR reduziert habe. Dieses sei der wesentliche Effekt, der zu dem positiven Jahresergebnis geführt habe. Zudem gäbe es noch kurzfristige Rückstellungen für die Abrechnung mit dem IT Verbund in Höhe von 210 TEUR, da noch keine Abrechnung in den Jahren 2103 bis 2015 erfolgt sei. Insgesamt lasse sich die Vermögenslage als geordnet bewerten.

Beim Liquiditätspolster sei im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung festzustellen (Nettogeldvermögen 4.910 TEUR).

Die Umsatzerlöse haben sich um 134 TEUR auf 10.021 TEUR erhöht. Hierunter fallen die zyklischen Abfallgebühren, die gewerblichen Erlöse, die Entsorgungsgebühren Borg sowie die Erlöse aus der Einspeisevergütung. Bei den gewerblichen Erlösen sei ein leichter Anstieg um 1,4 % zu verzeichnen.

Die Personalaufwendungen haben sich um 188 TEUR erhöht (entspricht rd 6,1 %), U.a. durch zwei zusätzliche Mitarbeiter.

Beim Plan – Ist Vergleich des Jahresergebnisses zeige sich, dass die Ist-Zahlen 883 TEUR über den Planzahlen lägen.

Wirtschaftsprüfer Zinnecker führt abschließend aus, dass die Prüfung gemäß § 29 EigBetrVO insgesamt zu keinen Einwendungen geführt habe und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt werden könne. Ergänzende Hinweise seien folgende:

-          Clusterbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Sonstige Rückstellungen:

-          Urlaubsrückstellungen sind aufgrund eines Formelfehlers um 11 TEUR zu hoch

-          Bei der Nachsorgeverpflichtung Deponie Emmendorf sei keine Abzinsung erfolgt (rund 10 TEUR)

-          Ausstehende Abrechnung mit dem IT Verbund für die Jahre 2013 bis 2015 (Verhandlung über die Höhe).

BD Peters ergänzt die Ausführungen des Wirtschaftsprüfers Zinnecker mit der Bemerkung, dass auch das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO keine zusätzlichen Bemerkungen angebracht habe.

KTA Piepenburg fragt nach der derzeitigen Anzahl der Auszubildenden. Frau Harms antwortet, dass zum 01.08.2016 zwei Auszubildende neu angefangen habe – einer auf dem Betriebsstandort Oldenstadt, einer im Entsorgungszentrum Borg; ansonsten gäbe es noch einen weiteren Auszubildenden im 2.Ausbildungsjahr.

KTA Hüdepohl äußert im Namen des Betriebsausschusses seine Zufriedenheit und bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern/-innen für die geleistete Arbeit im AWB

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen wie folgt zu beschließen:

  1. Der von der FB Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüfte und unter dem 30.06.2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 19.145.259,41 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 68.062,70 € und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2015 werden festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2015 in Höhe von 68.062,70 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen wird gemäß § 33 EigBetrVO Nds. für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen