Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuweisungen an Gemeinden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kindertagesstätten)
EKR Liestmann trägt den Sachverhalt vor und fast zusammen, dass der Fehlbetrag i.H.v. 136.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja: | 37 |
Nein: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, für die Zuweisungen an Gemeinden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe für Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2016 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 136.000,00 € zu genehmigen.