ALLRIS - Auszug

20.12.2016 - 9 Berufung eines Prüfers für das Rechnungsprüfung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

LKVD Heinisch trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt kurz vor. Dr. Graf lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, den Kreisamtmann Thomas Müller gem. § 154 Absatz 2 NKomVG als nichttechnischen Prüfer in das Rechnungsprüfungsamt zu berufen.