Beschluss:
a) Der Kreistag beschließt, den Jahresabschluss 2013 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NkomVG.
b) Der Kreistag zu beschließt , den Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von insgesamt 4.244.568,33 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts zunächst mit den restlichen Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss (-855.084,31 €), dann mit dem Fehlbetrag des ersten doppischen Haushaltes 2010 (-643.513,94 €) zu verrechnen. Der Restbetrag in Höhe von 2.745.970,08 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
c) Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen. Dieser Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Wert der aus der Trägerschaft der Stadt Uelzen übernommenen Schulen durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt wird.