ALLRIS - Auszug

27.09.2016 - 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann nimmt Bezug auf die Vorlage. Der Landrat habe die Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt, das Rechnungsprüfungsamt habegeprüft und festgestellt, dass der Jahresabschluss formell und materiell korrekt sei und somit die Entlastung erfolgen könne. Da der Wert der übernommenen Schulen noch nicht vorliege, werde der Beschluss unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt gefasst.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

1

Enthaltungen:

2

 

 

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Beschluss:

a)                 Der Kreistag beschließt, den Jahresabschluss 2013 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NkomVG.

b)                 Der Kreistag zu beschließt , den Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von insgesamt 4.244.568,33 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts zunächst mit den restlichen Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss (-855.084,31 €), dann mit dem Fehlbetrag des ersten doppischen Haushaltes 2010 (-643.513,94 €) zu verrechnen. Der Restbetrag in Höhe von 2.745.970,08 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

c)                  Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen. Dieser Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Wert der aus der Trägerschaft der Stadt Uelzen übernommenen Schulen durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt wird.