ALLRIS - Auszug

31.01.2017 - 3 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Herr Kaune aus Bohlsen erkundigt sich nach dem Sachstand für die Erarbeitung und Verteilung einer Heckenpflegebroschüre an die Gemeinden. Aus seiner Sicht werden die Hecken und Schutzstreifen von den Gemeinden nicht fachgerecht und mit dem Naturschutz vereinbar zurückgeschnitten. Dazu führt Herr Peters aus, dass die Broschüre bereits gedruckt ist und als nächster Schritt an die Gemeinden verschickt werden soll. Einzelne Organisationen haben bereits Exemplare erhalten.

Herr Kaune stellt dazu die Nachfrage, wie verbindlich die Heckenbroschüre für die Gemeinden ist. Herr Peters führt dazu aus, dass es sich bei der Broschüre um eine Handlungsempfehlung für die Gemeinden/Ausführenden handelt. Eine verbindliche Anwendung der in der Broschüre erläuterten fachlichen Hinweise ergibt sich aus dieser nicht. Vielmehr sind die Ausführenden selber dafür verantwortlich, dass der Rückschnitt fachgerecht und damit natur- und landschaftsgerecht erfolgt.

 

Eine weitere Frage wird von Herrn Heuer, Landwirt aus Veerßen gestellt. Er führt zum Landschaftsschutzgebietsverordnungsentwurf Mittleres Gerdautal aus, dass aus seiner Sicht eine 14-tägige Anzeigefrist für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen nicht praktikabel ist. Die Landwirte, die solche Mittel auf den entsprechenden Flächen anwenden sind gut ausgebildet und intensiv geschult für diese Aufgabe. Er regt an, diesen Anzeigevorbehalt aus der Verordnung zu streichen.

Die zweite Frage zielt inhaltlich auf die Verschlechterung des Grundwassers durch den Eintrag von Nitrat ab. Herr Heuer gibt zu bedenken, dass es auch durch Schwarzpulver, welches vermehrt auf Truppenübungsplatzen freigesetzt wird, zu einer Freisetzung von Nitrat kommt. Es sind aus seiner Sicht nicht nur die Landwirte bezüglich des Grundwasserschutzes  in die Pflicht zu nehmen, sondern auch andere Nutzer der Landschaft.

Herr Meurer erläutert kurz das Entstehungsverfahren der Verordnung. Im ersten Entwurf der Verordnung war ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen vorgesehen. In den Vorab-Gesprächen wurde den Landwirten bereits weit entgegengekommen, so dass nunmehr für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur noch die 14-tägige Anzeigepflicht besteht. Diese ist aus fachlicher Sicht erforderlich, um eine Beeinträchtigung naturschutzfachlich wertvoller Flächen im Gebiet vermeiden zu können.

 

Zur Beantwortung der zweiten Frage führt Frau Nokel von der Unteren Wasserbehörde aus, dass das Land ein eigenes Messnetz für die gesamte Landesfläche unterhält. Bei den zwei betroffenen Messstellen mit hohen Nitratgehalten im Grundwasser im Gebiet des Landkreises handelt es sich um die Messstellen in Reinstorf und Wulfsode. Aussagen zur Betroffenheit von Truppenübungsplätzen können nicht gemacht werden, da im Landkreis Uelzen keine Truppenübungsplätze liegen.