ALLRIS - Auszug

31.01.2017 - 8 Wolf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Peters trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor. Zudem trägt er den Beschlussvorschlag vor.

 

KTA Ziplys stimmt der Vorlage und dem Beschlussvorschlag grds. zu. Jedoch soll der Beschlussvorschlag erweitert werden. Es sollen zwei Punkte aus dem Antrag der Grünen noch mitaufgenommen werden. Das bestehende Wolfsmonitoring soll weiter entwickelt werden und das Land soll Fachleute für die Besenderung und Vergrämung von Wölfen ausbilden und vorhalten.

 

KTA Fabel ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Landkreises sei, dass Land darauf hinzuweisen, welche Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden müssen. Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie mit Panikattacken von Weide- und Nutztieren, die durch einen Wolfsangriff ausgelöst werden, umgegangen werden soll. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, um wirkungsvoll und rechtzeitig eingreifen zu können, ist daher zwingend erforderlich. Eine Ausrottung des Wolfes ist damit keinesfalls beabsichtigt.

 

Herr Köhler geht zuerst auf die in der Allgemeinen Zeitung veröffentlichen Leserbriefe ein. Zudem sieht er in der Weidetierhaltung eine Art Anlockung der Wölfe zu diesen und durch einen evtl. in der Zukunft zulässigen Abschuss kommt es faktisch doch zu einer Ausrottung der Wölfe in unsere Region. Für Menschen bestehe keine Gefahr aufgrund der Rückkehr des Wolfes. Herr Köhler erkundigt sich bei Dr. Blume, ob dieser Minister Wenzel auf die von Herrn Grüntjens gebaute Wolfsfalle angesprochen habe. Diese könnte für die Zwecke der Besenderung genutzt werden. Dr. Blume kann aufgrund der bereits vergangenen Zeit und er vielen unterschiedlichen Belange die im Rahmen des Treffens angesprochen wurden nicht sagen, ob über die Falle direkt gesprochen bzw. hingewiesen wurde. Zudem sei Frau Bundesumweltministerin Hendricks angeschrieben worden mit der Bitte, Auskunft über die Quelle zu geben, dass Soldaten Wölfe angefüttert haben. Dies habe sie in der Sendung „Hart aber Fair“ behauptet. Eine Antwort liege noch nicht vor.

 

KTA Hinrichs führt aus, dass die Angst der Bevölkerung ernst genommen werden muss. Wenn sich Wölfe Menschen zu dicht nähern, müssen diese ohne großen Aufwand der Natur entnommen werden können. Der Wolf kann und soll in unsere Region leben, aber er muss lernen, mit den Menschen zusammen zu leben. Die dafür notwendigen Regeln stellt der Mensch auf, nicht der Wolf.

 

KTA Feller bezieht sich auf einen Artikel der Kreisveterinärin des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Einzelne Aussagen daraus liest Herr Feller vor. Um Problemwölfe sicher erkennen zu können und um auch nur diese aus der Natur entnehmen zu können ist eine Besenderung auffälliger Tiere zwingend erforderlich. Sollte ein Leittier entnommen werden, welches bereits negative Erfahrungen mit dem Menschen gemacht hat, kann dieses die Erfahrung nicht mehr an die Jungtiere abgeben. Dadurch könnten diese die natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren. Ferner schlägt KTA Feller vor, dass zu dieser Thematik ein Experte befragt werden soll. Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht würde aus seiner Sicht nicht zum Erfolg führen. Laut den Ausführungen des zitierten Artikels stieg die Anzahl an Rissen von Wildtieren erst an, nachdem der Wolf bejagt wurde. KTA Feller ist aber ebenso dafür, dass Problemwölfe entnommen werden müssen, um der Bevölkerung Sicherheit bieten zu können. Jedoch ist es dafür zwingend erforderlich, dass der Problemwolf durch Besenderung eindeutig identifiziert wird.

 

KTA Sackmann unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung und führt aus, dass der jetzige Ist-Zustand so nicht weiter hingenommen werden kann. Das Land muss jetzt tätig werden. Dies werde aus seiner Sicht durch die vorliegende Vorlage nunmehr angemahnt.

 

KTA Beecken lässt mit den oben von KTA Zyplis angeregten Änderungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

1

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen zu beschließen, die Landesregierung aufzufordern:

  1. die Wolfsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass sämtliche Schäden durch Wölfe vorbehaltlos ersetzt werden und die Beweislast zu Gunsten des Geschädigten umgekehrt wird – und diese Regelungen auch auf Hobbyweidetierhalter zu erstrecken,
  2. für die Besenderung und Vergrämung von Wölfen Fachleute auszubilden und vorzuhalten und das bestehende Wolfsmonitoring weiter zu entwickeln,
  3. die Spielräume des europäischen Artenschutzes umfassend zu nutzen und Problemwölfe, die Weidetiere reißen und sich Menschen bedrohlich nähern, konsequent zu entnehmen,
  4. über eine Bundesratsinitiative prüfen zu lassen, ob die niedersächsischen Wölfe Teil einer Wolfspopulation mit günstigem Erhaltungszustand sind,
  5. bei günstigem Erhaltungszustand über eine Bundesratsinitiative den Bund aufzufordern, auf die EU-Kommission zuzugehen mit dem Ziel, den Wolf vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie abzustufen, um ein wirksames Bestandsmanagements zu ermöglichen, und
  6. anschließend zeitnah den Wolf in das Niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage