ALLRIS - Auszug

14.02.2017 - 7 Neustrukturierung der Gebühren gemäss Anlage "G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

LKVD Heinisch trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt vor und verweist auf die Details in der Vorlage. Der Vorsitzende lässt abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

43

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Gebühren gemäß Anlage „Gebührentarif“ zu der Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 entsprechend der Anlage dieser Vorlage rückwirkend zum  01.01.2017 neu festzusetzen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage