18.1 Aufsicht des Landkreises
Ein Bürger, Herr Markwardt, nimmt Bezug auf die Berichterstattung der Allgemeinen Zeitung bzgl. der Forderungen des Städte- und Gemeindebundes und des Hinweises auf versteckte Vermögenswerte. Wer sei die Aufsicht der Landkreisverwaltung?
Landrat Dr. Blume erwidert, dass der Landkreis verpflichtet sei, sparsam zu haushalten – dieser Verpflichtung käme der Landkreis nach. Die Aufsicht über den Landkreis übe das Land aus.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.