ALLRIS - Auszug

14.02.2017 - 9 Wolf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

BD Peters erinnert an Entstehung und Verlauf der Beratung im Umweltausschuss und im Kreisausschuss und trägt den aktuellen Beschlussvorschlag zum vorliegenden Resolutionsentwurf im Einzelnen vor.

KTA Hillmer betont, dass sich die Population der Wölfe alle zwei Jahre verdoppele. Die inzwischen vor Ort erlebten Probleme im direkten Zusammenleben würden immer schneller deutlich. Der Kreistag sei als Bürgervertretung in der Fläche zu einer Initiative verpflichtet. Eine Beweislastumkehr für die geschädigten Weidetierhalter sei wesentlich.

KTA Hampel beantragt, den Wolf sofort ins Niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen, da das natürliche Verhalten dem Wolf abgewöhnt worden sei. Darüber hinaus beantragt er, dass das Land im Rahmen der Wolfsrichtlinie auch dann Schäden an Weidetieren ersetzen sollte, wenn die Weidetiere nicht wolfssicher i.S.d. Richtlinie eingezäunt seien.

Fraktionsvorsitzender der SPD Dobslaw drückt seine Verwunderung darüber aus, dass nirgendwo in Niedersachsen dieses Thema so brisant diskutiert werde. Eingeholte Informationen hätten zum vorliegenden Resolutionsentwurf geführt, der einen Kompromiss darstelle. Die Unterstützung der Weidetierhalten sei ebenso zu berücksichtigen wie tierspezifische Eigenarten.

KTA Feller nimmt Bezug auf eine umfangreiche Ausarbeitung der Kreisveterinärin aus dem benachbarten Landkreis Lüchow-Dannenberg und liest auszugsweise vor, um deutlich zu machen, dass eine Bejagung des Wolfes zur Zunahme von Weidetierrissen führe. Lebendfallen nach Weidetierrissen und anschließende Besenderung, ggf. Vergrämung sei die effektivere Methode. Weidetierhalter seien bisher sträflich vernachlässigt worden, weil Schäden nicht oder sehr viel später erst übernommen würden – dieses müsse schnellstens geändert werden. Wenn schließlich eine Entnahme notwendig sei, dann müsse diese nach Artenschutz- und nicht nach Jagdrecht vorgenommen werden.

Fraktionsvorsitzender der FDP Fabel betont, dass man aufgrund des Drucks aus der Bevölkerung zu dieser Resolution gekommen sei. Im Umweltministerium wisse man eigentlich genau, was zu tun sei, doch es werde dieses nicht umgesetzt. Ein Zusammenleben von Bürgern, Weidtierhalten und Wölfen müsse organisiert werden.

CDU-Vorsitzender Hüdepohl erinnert, dass der vorliegende Entwurf ein Antrag ans Land sei – mehr nicht. Auch in der CDU gebe es Kritiker, doch man solle sich bitte auf einen Kompromiss einlassen, da sich nicht alle Einzelauffassungen berücksichtigen ließen und ein deutliches Zeichen aus der Region wichtig sei. Dazu gehöre eine möglichst hohe Zustimmung zum Resolutionsentwurf.

KTA Scholing bestätigt, dass dieses emotionale Thema ihn und die Region sehr bewege. Der Schutz des Menschen genieße oberste Priorität. Weidetierhalter müssten unterstützt werden und den Artenschutz gelte es zu berücksichtigen. Im Akutfall sei sofortige Unterstützung vor Ort nötig. KTA Scholing versichert, dass auf Landesebene intensive Gespräche geführt werden.

KTA Hampel zieht für die AfD-Fraktion den Teil des Antrages zurück, der sich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht bezieht. Den zweiten Antrag hält er aufrecht. Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis Antrag AfD (übrig gebliebener Teil):

 

Ja:

5

Nein:

34

Enthaltungen:

4

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Entwurf gem. Vorlage abstimmen:

 

 

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Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag:

 

Ja:

32

Nein:

6

Enthaltungen:

5

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag zu beschließt, die Landesregierung aufzufordern:

  1. die Wolfsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass sämtliche Schäden durch Wölfe vorbehaltlos ersetzt werden und die Beweislast zu Gunsten des Geschädigten umgekehrt wird – und diese Regelungen auch auf Hobbyweidetierhalter zu erstrecken,
  2. für die Besenderung und Vergrämung von Wölfen Fachleute auszubilden und vorzuhalten und das bestehende Wolfsmonitoring weiter zu entwickeln,
  3. die Spielräume des europäischen Artenschutzes umfassend zu nutzen und Problemwölfe, die Weidetiere reißen und sich Menschen bedrohlich nähern, konsequent zu entnehmen,
  4. über eine Bundesratsinitiative prüfen zu lassen, ob die niedersächsischen Wölfe Teil einer Wolfspopulation mit günstigem Erhaltungszustand sind,
  5. bei günstigem Erhaltungszustand über eine Bundesratsinitiative den Bund aufzufordern, auf die EU-Kommission zuzugehen mit dem Ziel, den Wolf vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie abzustufen, um ein wirksames Bestandsmanagements zu ermöglichen, 
  6. anschließend zeitnah den Wolf in das Niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen und
  7. die von Umweltminister Stefan Wenzel in Uelzen zugesagte Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage