ALLRIS - Auszug

01.06.2017 - 7 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion - Ausweisung O...

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Verlaufsprotokoll

KTA Hyfing trägt den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vor und legt die Gründe für die Stellung des Antrages dar. Insbesondere die Bereisung vor Ort und die Gespräche mit der Bevölkerung vor Ort wären für die Stellung des Antrages ausschlaggebend gewesen. Die Kartengrundlage der vorliegenden Karten sei aus seiner Sicht veraltet. Es solle aktuelles Kartenmaterial bei der Darstellung des Gebietes genutzt werden. Herr KTA Hyfing bezieht sich außerdem auf ein Urteil des OVG Lüneburg. Dort sei ausgeführt, dass die Behörde bei der Ausweisung von Schutzgebieten einen Handlungsspielraum habe. Es sei grds. möglich, ein Landschaftsschutzgebiet mit strengeren Regelungen/Verboten statt eines Naturschutzgebietes auszuweisen.

BD Peters führt aus, dass der Handlungsspielraum von der Verwaltung genutzt wurde. Jedoch müsse bei der Ausübung des Ermessens die Kartierung und das Vorkommen bestimmter Arten in dem Gebiet berücksichtigt werden. Daher komme für das Gebiet aus fachlicher Sicht nur die Ausweisung als Naturschutzgebiet in Frage. Zudem hätten die Kreistagsgremien bereits im Sicherungskonzept aus dem Jahr 2008 die Ausweisung als Naturschutzgebiet beschlossen.

Herr Meurer ergänzt, dass das ältere Kartenmaterial aufgrund der Detailtiefe verwendet wurde. Die neueren, offiziellen Karten seien aus Sicht der Verwaltung für das Ausweisungsverfahren nicht nutzbar, da die dort vorhandene Detailtiefe nicht ausreichend sei.

KTA Meyer unterstützt den Antrag der FDP. Der Auftrag zur Sicherung sei ein gesetzlicher Auftrag. Daher müsse eine Sicherung des Gebietes erfolgen. Aufgrund der Lage von Eimke und der Nähe zum Betriebsgelände der Rheinmetall seien die Bürger vor Ort sensibler als in anderen Ortschaften. Daher müsse eine Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet ausreichen.

Herr Steinhauer führt aus, dass eine Unterschutzstellung des Gebietes erforderlich sei. Der Erschwernisausgleich solle dabei aber nicht als Rechtfertigung für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes herangezogen werden. Aus seiner Sicht sei eine Ausweisung im südlichen Teil als Landschaftsschutzgebiet möglich. Der nördliche Teil solle als Naturschutzgebiet gesichert werden.

EKR Liestmann geht darauf ein, dass durch eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet der gleiche Schutz des Gebietes bzw. der Arten und Lebensraumtypen erreicht werden müsse. Daraus resultiert die Notwendigkeit, in einer Landschaftsschutzgebietsverordnung strengere Verbote aufnehmen zu müssen. Aus Sicht der Verwaltung sei der richtige Weg die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet. Denkbar wäre ein Kompromiss, wie er bereits dargelegt wurde. Der südliche Teil wäre als Landschaftsschutzgebiet und der nördliche Teil als Naturschutzgebiet gesichert. Zudem sei zu bedenken, dass bei einer Ausweisung des gesamten Gebietes als Landschaftsschutzgebiet mit einer rechtlichen Überprüfung der Ausweisung zu rechnen sei. Sollte diese zu dem Ergebnis kommen, dass ein Naturschutzgebiet auszuweisen gewesen wäre, hätte die Verwaltung eine nicht unerhebliche Zusatzarbeit zu leisten.

Nach den Ausführungen des EKR Liestmann, beantragt KTA Ziplys eine Unterbrechung der Sitzung. Der stellvertretende Vorsitzende unterbricht die Sitzung daraufhin um 17.40 Uhr.

Um 17:43 Uhr eröffnet der stellvertretende Vorsitzende die Sitzung erneut.

Der stellvertretende Vorsitzende trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und lässt anschließend über diesen abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

1

Nein:

8

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen,

- den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion abzulehnen

- die Verwaltung damit zu beauftragen, die vorgeschlagene Änderung bezgl. des Betretungsrechtes in den Verordnungsentwurf (s. Vorlage 2017/131) einzuarbeiten und mit diesem Entwurf das Ausweisungsverfahren einzuleiten.

 

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Anlagen zur Vorlage