ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 10 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Einer der Anwesenden (Herr Hyfing aus Vorwerk) fragt, ob der Landkreis Schadenersatz erhalte, wenn durch Umleitungen an Kreisstraßen Schäden entstehen.

Herr Peters nimmt Stellung, dass dies durchaus schon vorgekommen sei. Vor Ausweisung einer Umleitungsstrecke werde gemeinsam mit dem Veranlasser-Baulastträger der Straßenzustand der mit dem Umleitungsverkehr beaufschlagten Strecke erfasst. Sollte durch den Umleitungsverkehr dann die Straße leiden, gebe es klare Verantwortlichkeiten. Dies gelte aber nur für die abgesprochenen und ausgeschilderten Umleitungsstrecken. Das Problem sei eher, dass andere, evtl. ungeeignete Strecken von den Verkehrsteilnehmern genommen werden und dass dort Schäden entstehen. Dafür „hafte“ der Veranlasser nicht, weil es nicht die offizielle Umleitungsstrecke ist. Herr Dobslaw pflichtet dem bei und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die ausgeschilderten Umleitungen zu akzeptieren.

Außerdem informiert der Einwohner die Verwaltung darüber, dass die B 216 bei Dahlenburg bis September voll gesperrt ist. Sei bekannt, dass die K 2 während des Radwegebaus teilweise als Umleitungsstrecke genutzt werde? Herr Peters geht davon aus, dass dies berücksichtigt sei, da grundsätzlich alle betroffenen Straßenbaulastträger bei der Planung von Umleitungsstrecken beteiligt werden.

 

Ein weiterer Einwohner möchte zum RROP wegen der Einwendungen zum 3. Gleis wissen, ob es hier Abstimmungen mit dem ebenfalls betroffenen Landkreis Lüneburg gebe.

Herr Peters wiederholt, dass hier das LROP maßgeblich sei, so dass kein Raum für eigene Landkreis-Abwägungen gegeben ist.

 

 

Anmerkung:

Der Landkreis Lüneburg hat sich im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens nicht zum 3. Gleis geäußert. Im derzeit gültigen RROP fordert der Landkreis Lüneburg ebenfalls den zügigen Ausbau des 3. Gleises bis Uelzen.

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