ALLRIS - Auszug

07.06.2017 - 7 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

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Verlaufsprotokoll

Der Baudirektor Herr Peters kündigt an, dass es diesen Tagesordnungspunkt zukünftig bis zum Satzungsbeschluss des Kreistages bei jeder Sitzung des Ausschuss geben wird, um die Mitglieder auf dem laufenden Stand zu halten. Frau Narberhaus gibt den Sachstandsbericht anhand einer Präsentation (Anlage 1).

Herr Peters ergänzt zu den zahlreichen (neuen) Stellungnahmen zum 3. Gleis, dass diese Festlegung sowohl im geltenden LROP als auch in den bisherigen RROP’s des Landkreises Uelzen getroffen ist. Daher sei hier keine Änderung möglich, denn man sei zwingend an das LROP gebunden, unabhängig von der Anzahl der Einwendungen.

 

 

 

So ähnlich verhalte es sich auch bei den Stellungnahmen zum Vorranggebiet Windenergienutzung Bostelwiebeck (43). Es komme auf den Inhalt der Einwendungen oder Stellungnahmen an, nicht auf die Anzahl derer, die sich hinter eine Einwendung stellen.

Die einzelnen Planungsparameter für die Vorranggebietskulisse wurden durch den Fachausschuss und Kreisausschuss festgelegt und wurden hier angewendet.

Auf Nachfrage erklärt Frau Narberhaus, dass Eingangsbestätigungen nur auf Nachfrage erstellt werden. Ansonsten gebe es aber keine Rückantworten, sondern eine Einarbeitung in eine Abwägungssynopse zum RROP. Diese werde nach Fertigstellung im Zuge der Gremienbeteiligung ins Internet gestellt.

Herr KTA Jäkel fragt nach „Überraschungen“ aus dem Bereich der öffentlichen Stellen.

Herr Seeck teilt mit, dass die Gemeinden versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Zumeist handelt es sich dabei um keine neuen Einwände, sondern eher um Wiederholungen aus dem 1. Beteiligungsverfahren. Er stellt klar, dass das RROP nicht alle Interessen erfüllen kann und wie jede verbindliche Planung Abwägungsentscheidungen treffen muss.

Als Beispiel erläutert Herr Seeck den Wunsch der Stadt Bad Bevensen, dass textlich an der mittelzentralen Teilfunktion Erholung und Tourismus festgehalten wird. Die Genehmigungsbehörde hat jedoch wegen des bereits für den Standort Bad Bevensen vergebenen Planzeichens Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Tourismus eine zusätzliche textliche Festlegung als nicht zulässig erachtet. Hier ist die Auffassung der Genehmigungsbehörden maßgeblich.

Herr Fabel möchte wissen, ob noch weitere Änderungen durch das inzwischen am 17.02.2017 in Kraft getretene LROP zu erwarten sind.

Herr Seeck führt aus, dass sich beide Verfahren bekanntlich überschnitten haben. Zum Zeitpunkt der 2. Auslegung wurde das LROP nach aktuellem Stand (Entwurf 2016) berücksichtigt. Es ist nicht vorgesehen, weitere Anpassungen aufgrund des beschlossenen LROP vorzunehmen, aber es wird sichergestellt, dass keine Widersprüche entstehen.

 

 

 

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