ALLRIS - Auszug

21.06.2017 - 12 Erlass einer Satzung über die Benutzung der Asy...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Bölling erläutert anhand der Vorlage ausführlich den Hintergrund zur Erstellung des vorliegenden Satzungsentwurfs und gibt anhand konkret vorliegender Situationen einen Einblick in Fallbeispiele, die mit Hilfe der Satzung künftig zu regeln seien. Frau Bölling weist ausdrücklich darauf hin, dass es keinesfalls darum gehe, Bewohner in die Obdachlosigkeit zu bringen. Ganz im Gegenteil sei das Amt 50 in jedem Einzelfall darum bemüht, dieses zu verhindern und humane Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

KTA Hieke von der AfD-Fraktion stellt die Frage, ob vor diesem Hintergrund nicht ein Ermessensspielraum in Form einer Duldung in die Satzung aufgenommen werden sollte. KTA Feller von der GRÜNEN-Fraktion dankt für die Anregung und erkundigt sich, ob die Aufnahme einer „Duldung“ in die Satzung schädlich sei. Landrat Dr. Blume bittet KVR Christ als Justiziar um kurze Stellungnahme. KVR Christ weist darauf hin, dass der Verwaltung von Gesetzes wegen bereits ein Ermessen eingeräumt ist, ob und ggf. wie sie die Räumungs- und Rückgabepflicht gemäß § 9 des Satzungsentwurfes bei Bedarf mit Zwangsmitteln durchsetzt. Die Notwendigkeit der weitergehenden Normierung einer Duldung einschließlich Ermessen sieht er deshalb nicht. Womöglich könnten die Betroffenen aus einer solchen formalisierten Duldung dann weitere Rechte herleiten, was im Hinblick auf den Regelungszweck der Satzung kritisch zu sehen sei.

Vorsitzender Dr. Graf lässt abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

2

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Benutzung der Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte (Anlage 1).

 

 

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Anlagen zur Vorlage