ALLRIS - Auszug

15.08.2017 - 6 1. Nachtragshaushalt 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann trägt ausführlich anhand der Vorlage vor. Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen seien über einen Nachtragshaushalt einzustellen. In diesem Zusammenhang würden auch bereits erkannte Veränderungen im laufenden Haushaltsjahr im Nachtragshaushalt angepasst. Darüber hinaus habe das Innenministerium bei der Genehmigung des Haushalts auf notwendige Korrekturen von Buchungen hingewiesen, die in diesem Zuge ebenfalls bereinigt würden. Im Einzelnen erläutert EKR Liestmann zunächst die weiteren Aufwendungen und anschl. die deutlich erhöhten Einnahmen durch erhöhte Schlüsselzuweisungen, von denen auch die Gemeinden profitierten sowie den daraus resultierenden erhöhten Einnahmen über die Kreisumlage. Ein Darstellungsfehler im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz werde ebenfalls bereinigt. Die erhöhten Investitionsmittel von bis zu 127 Mio. Euro änderten zwar am Haushalt 2017 nichts, allerdings seien Änderungen 2018 und 2019 betreffend bereits im laufenden Haushalt zu berücksichtigen. Hierzu würden Verpflichtungsermächtigungen für 2018 (110 Mio) und 2019 (3 Mio) ausgebracht. Sehr konservative Kalkulationen ließen dennoch eine Abbildung im Haushalt zu.

KTA Hillmer nimmt ab jetzt an der Sitzung teil.

Frau Kämpfer trägt sehr ausführlich vor und nimmt Stellung zu den eingangs formulierten Fragen:

      Die Abschreibungszeiten seien tatsächlich unterschiedlich: für Lehrrohre 50 Jahre, für das Glasfaser 20 Jahre; deshalb schlage sich eine Erhöhung der Investitionssumme nur geringfügig in den jährlichen Ansätzen nieder

      Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen habe man ursprünglich anders eingeschätzt, deshalb gebe es jetzt eine Korrektur dieser Kostensumme. Hierbei gehe es vor allem um zusätzliche Gutachten.

      Der höhere Ansatz für Einnahmen sei zurückzuführen auf die höheren Vorvermarktungsquoten.

Basis für die Kostenschätzung sei die ursprüngliche Strukturplanung gewesen. Drei Beratungsunternehmen hätten Kostenschätzungen zwischen 64 und 80 Mio. abgegeben. Daraufhin habe die Verwaltung rund 72 Mio. in den Haushalten 2017 bis 2019 angemeldet. Mittlerweile lägen aufgrund der Ausführungs- und Genehmigungsplanung genauere Zahlen zu den Mengen vor. Sowohl Mengen- wie auch Preiseffekte hätten zu deutlichen Kostensteigerungen geführt. Folgende Mengeneffekte seien eingetreten:

  • Detaillierte Ausführungs- und Genehmigungsplanung,
  • die Einbeziehung geplanter Neubaugebiete,
  • die nun angestrebten 100 %-Anbindung unterversorgter Gebiete (zuvor 99,5 %),
  • Die drei genannten Punkte würden eine insges. ca. 200 km längere Trassenführung und bis zu 20 Mio. € höhere Kosten bedeuten.
  • das vom Bund vorgegebene Materialkonzept mit erheblich größeren Reserven,
  • die Anbindung von Schulen
  • mehr und größere Verteilerschränke (POP) und schließlich
  • ggf. in Zukunft Ertragssteuern

Preiseffekte hätten sich insbesondere durch folgende Umstände ergeben:

  • Tiefbau-Hochkonjunktur („Goldgräberstimmung“)
  • Materialknappheit
  • in einzelnen Positionen liege der günstigste Anbieter im Vergleich mit den anderen an höchster Stelle und der teuerste sei in einzelnen Positionen am billigsten
  • Mitverlegungen erweisen sich zum Teil als zu teuer und werden zzt. abgelehnt, weil unrealistische Preise gefordert werden.
  • relativ nachtragssicheres VOB-gerechtes Leistungsverzeichnis mit mehr als 500 Einzelpositionen

Schließlich habe man die Kalkulation der Kosten im Vorfeld nicht durch Erfahrungen aus benachbarten Regionen oder vergleichbarer Projekte bundesweit abgleichen können, da es bisher keine vergleichbaren Großprojekte gegeben habe. Vermutlich sei es gut, dass der Landkreis Uelzen der erste und schnellste sei, später werde es noch höhere Kosten geben, so die Einschätzung von Frau Kämpfer.

Auch die Einnahmeentwicklung habe man anpassen müssen, denn Neubaugebiete und „schneeweiße Flecken“ seien hinzugekommen. Mindestens in Bienenbüttel werde es höhere Einnahmen geben, da im späteren Ausbaugebiet 67% Vorverträge abgeschlossen wurden und es somit mehr Anschlüsse geben wird. Neben den Mengeneffekten gebe es auch im Einnahmebereich weitere Effekte. So werden die Kredite der NBank auf bis zu 50% der Ausgaben aufgestockt (unabhängig von Zuschüssen und Einnahmen). Der Bundeszuschuss sei unverändert offen, der Zuschuss des Landes betrage min. 5 Mio. Euro, der Landkreis befinde sich hierzu noch in Gesprächen.

KTA Weichsel spricht sich für die CDU-Fraktion deutlich für die weitere Umsetzung des Projekts Glasfasernetz aus. Vier Jahre Arbeit unter der Federführung des Landrates steckten bereits drin. Es sei eine Investition, um Zukunft zu gestalten. Je mehr Verträge abgeschlossen würden, desto besser sei dies für die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Infrastrukturschaffung koste immer Geld – egal ob Straße, Radwege, Kanalisation, Schulen etc. Die Ausgangssituation werde für Gewerbe und Privathaushalte deutlich verbessert. Erst in der Zukunft würden alle Effekte sichtbar werden. Man möge sich verdeutlichen, dass 1.400 km geschaffenes Glasfasernetz mit Hausanschlüssen, inkl. aber notwendigen Arbeiten für 127 Mio. lediglich 90 €/lfd. Meter bedeuteten.

KTA Dobslaw führt aus, dass auch die SPD-Fraktion über die Kostensteigerung nicht begeistert sei. Notwendige Erklärungen habe es dazu gegeben und niemand könne annehmen, dass innerhalb von 4 oder 5 Jahren keine Kostensteigerung eintrete. Dennoch sei das Projekt weiterhin im Haushalt darstellbar. Ein Stopp wäre für die ohnehin strukturschwache Region keine Option. Es gelte stattdessen für die Zukunft in die Top-Technologie zu investieren, denn schneller als Licht geht’s nicht.

KTA Feller unterstreicht für die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN, dass auch seine Fraktion das Projekt für immens wichtig halte, doch 56 Mio. Euro Kostensteigerung seien enorm. Deshalb möchte seine Fraktion ein parlamentarisches Untersuchungsgremium beantragen, um künftig Kalkulationen zu kontrollieren und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu begleiten. Dieses sei man dem Steuerzahler schuldig. Seine Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen, denn das Projekt werde von den GRÜNEN uneingeschränkt unterstützt. Mit Einrichtung eines Untersuchungsgremiums könne auch die Umsetzung des neuen Kreishauses sowie das Sportanlagensanierungskonzepts mitbegleitet werden. Landrat Dr. Blume kündigt an, dass ein entsprechender Anregung beraten würde. KTA Feller bestätigt, den Antrag dafür schriftlich einzureichen.

KTA Meyer stellt für die UWG-Fraktion klar, dass seine Fraktion einen solchen Untersuchungsausschuss für überflüssig halte. In jedem Kreisausschuss sei bisher ausführlich seitens der Verwaltung über den jeweiligen Sachstand informiert worden und wird es auch künftig werden. Das Glasfaserprojekt des Landkreises sei eine rentierliche Investition, die einen Schub für Gewerbe und Privathaushalte geben werde. Die UWG werde mit Nachdruck das Projekt verfolgen und dem Nachtragshaushalt zustimmen.

KTA Fabel macht für die FDP-Fraktion deutlich, dass sie dem Nachtragshaushalt zustimmen werde. Der Kostenpreis pro laufenden Meter sei doch sehr anschaulich gewesen. Das Glasfasernetz sei eine deutliche Attraktivitätssteigerung der Region. Seines Erachtens brauche es einen zusätzlichen Ausschuss nicht. Der Kreisausschuss und Haushalts- und Finanzausschuss sei genau dafür zuständig. Hier werde stets ausführlich informiert und beraten. KTA Fabel appelliert an die Einwohner, möglichst viele Vorverträge abzuschließen, umso besser werde die Rentabilität ausfallen.

KTA Hieke erklärt für die AfD-Fraktion, dass sich wohl parteiübergreifend alle einig seien, dass das Glasfaserprojekt gewollt ist. Dennoch seien die Folgen für die Haushalte 2018 und 2019 erheblich, zumal der Zukunftsvertrag gerade erst erfüllt worden und beendet ist. Die AfD werde dem Nachtragshaushalt zustimmen, jedoch unterstütze sie ausdrücklich den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN nach einem Untersuchungsausschuss.

Landrat Dr. Blume nimmt Bezug auf Herrn Hieke und weist darauf hin, dass alles zum Glasfaserprojekt im Nachtragshaushalt abgebildet sei. Man habe sich bei Erstellung des Haushalts zuvor an den Kostenschätzungen von drei Beratungsunternehmen orientiert. Alles andere wäre gegriffen gewesen.

Landrat Dr. Blume verliest die zu beschließende Haushaltssatzung.

Landrat Dr. Blume beschreibt, dass er sich zu diesem Projekt drei Fragen gestellt habe:

  1. Ist angestrebtes Ziel notwendig? ja
  2. Gibt es ein gleich geeignetes, günstigeres Mittel, dieses Ziel zu erreichen? nein
  3. Ist die Investition im Ergebnishaushalt darstellbar? ja

Auf die Frage von KTA Hampel macht Landrat Dr. Blume klar, dass eingehende Angebote aufgrund von Ausschreibungen eine Verbindlichkeitsfrist enthalten. „Kostenvoranschläge“ kenne das Vergaberecht hingegen nicht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Landkreises Uelzen sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017.

 

 

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Anlagen zur Vorlage