ALLRIS - Auszug

27.09.2017 - 6 Vorstellung der Trennungs- und Scheidungsberatu...

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Verlaufsprotokoll

Frau Lindenthal stellt die anwesenden Mitarbeiter/innen der Trennungs- und Scheidungsberatung (Frau Ernsting, Frau Schulze und Herrn Heitbreder) und deren Teamleiter (Herrn Reiche)  kurz vor. Sie erwähnt, dass Frau Schulze heute eine Doppelrolle im Ausschuss wahrnimmt, da sie Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und zeitgleich noch Mitarbeiterin in der Trennungs- und Scheidungsberatung (TSB) ist. Ab 01.10.2017 wird ihre Stelle in der TSB neu besetzt und Frau Schulze ausschließlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein.

 

Frau Ernsting beginnt die Vorstellung ihrer Arbeit mit der Benennung der Rechtgrundlagen, nämlich §17 und §18 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII). Das Aufgabengebiet der TSB umfasst also die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

 

In Trennungs- oder Scheidungssituationen bietet das Jugendamt betroffenen Eltern eine kostenlose Beratung an, um Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder zu stärken. Hierfür wird zunächst jedem Elternteil ein Einzelgespräch angeboten, um die Probleme zu benennen und gewünschte Veränderungen anzusprechen. Anschließend erfolgen unter Leitung der Mitarbeiter/innen der TSB bis zu fünf gemeinsame Gespräche mit beiden Elternteilen, mit dem Ziel eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Frau Ernsting beschreibt, dass sehr viele Eltern nach den Gesprächen zufriedener nach Hause gehen. In einigen Fällen gestaltet sich eine Klärung eher schwierig. Bei hochstrittigen Eltern gelingt sie oft gar nicht, dies macht jedoch nur ca. 2 % der Fälle aus. Allein in 2016 verzeichnete die TSB insgesamt 400 Beratungsfälle.

Die TSB bietet folgende Sprechstunden ohne vorherige Anmeldung an:

  • Dienstag + Mittwoch: Telefonsprechstunde (8.30 – 9.30 Uhr) sowie
  • Donnerstag: persönliche Sprechstunde (12.30 – 16.00 Uhr)

 

Ein neues Instrument in der Beratungsarbeit ist das sog. Clearing, ein Zusammenschluss aus der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sowie der TSB des Landkreises Uelzen und dem Diakonieverband Nordostniedersachsen. In dem Clearingverfahren, welches vom Amtsgericht zuvor angeordnet wird, sucht das Clearing-Team gemeinsam mit betroffenen Eltern nach der individuell für sie geeigneten Beratungsstelle. Die Clearingtermine finden regelmäßig einmal im Monat jeweils Mittwochvormittag statt.

 

Ein weiteres Aufgabengebiet der TSB ist die Vermittlung zwischen getrenntlebenden Elternteilen bei Konflikten und bei der Wahrnehmung des Umgang- und Sorgerechts mit bzw. bezüglich ihrer Kinder. Frau Schulze beschreibt, dass es in einigen Situationen erforderlich ist, dem Kind zunächst nur in Begleitung einer Fachkraft den Umgang mit einem Elternteil zu ermöglichen, z.B. aufgrund einer Erkrankung des Elternteils, Unerfahrenheit im Umgang mit kleinen Kindern oder vorangegangenem Gewaltschutzverfahren. In solchen Fällen kann das Jugendamt einen begleiteten Umgang gewähren, jedoch nur, wenn beide Elternteile dem zustimmen. Das Recht auf Umgang mit dem Kind bzw. dem Elternteil ist dabei unabhängig vom Sorgerecht zu betrachten, betont Herr Heitbreder. Im Landkreis Uelzen gibt es mit dem CJD und dem Kirchenkreis zwei Institutionen, die über qualifizierte Fachkräfte für die Umgangsbegleitung verfügen. Um das Ziel eines begleiteten Umgangs - nämlich den Umgang zwischen Kind und Elternteil ohne Fachkraft - zu erreichen, werden regelmäßig Elterngespräche geführt. Die Fallzahlen zeigen, dass der Bedarf an begleiteten Umgängen steigt: 2014: 16 Fälle, 2015: 21 Fälle, 2016: 30 Fälle.

Herr Reiche ergänzt, dass ein begleiteter Umgang für die Eltern nicht mit Kosten verbunden ist. Dem Jugendamt entstehen neben den Personalkosten noch die Ausgaben für die Fachkräfte der Träger. Er betont, dass die guten Konzepte der Träger sowie die hohe Qualifikation der Fachkräfte dazu beitragen, dass die begleiteten Umgänge von kürzerer Dauer sind.

 

Frau Lindenthal bringt zum Ausdruck, dass die Mitarbeiter/innen der TSB sehr bemüht sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Eltern eine Hilfestellung zu geben, auch außerhalb der Servicezeiten. Letztlich sind die Eltern aber selbst in der Verantwortung eine Problemlösung zu erarbeiten.

 

Die Richterin Frau Borchert betont ausdrücklich die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der TSB des Jugendamtes und dem Amtsgericht Uelzen.