ALLRIS - Auszug

27.09.2017 - 7 Entwurf des 15. Kindertagesstättenbedarfsplans ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KTA Munstermann erkundigt sich nach der Deckung der Betreuungsbedarfe für Unter-3-Jährige im Landkreis. Frau Müller führt hierzu aus, dass die derzeitige Betreuungsquote im gesamten Landkreis bei 33,3 % liegt. Die Bedarfsquote liegt bei etwa 40 %, diese Zahl ist aber nur bedingt belastbar, da Doppelanmeldungen nicht ausgeschlossen werden können, so Frau Müller. Weiterhin berichtet Frau Müller, dass einige Gemeinden flexibel auf Bedarfe reagiert haben und neue Gruppen eröffnet wurden und noch in Planung sind. Frau Lindenthal erwähnt, dass in den vergangenen Jahren im Bereich Krippenausbau und Ganztagsbetreuung viel getan wurde. Zusammen mit der Kindertagespflege können auch individuelle Betreuungsbedarfe i.d.R. gut abgedeckt werden.

 

Weiterhin erkundigt sich KTA Munstermann danach, ob es Möglichkeiten gibt, dass Kinder auch am Arbeitsort der Eltern eine Kita besuchen können. Frau Lindenthal führt aus, dass hierfür einige Gemeinden im Landkreis Kooperationsvereinbarungen miteinander getroffen haben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Uelzen für die Kindergartenjahre 2016/2017 bis 2019/2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.