ALLRIS - Auszug

14.11.2017 - 7 Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Die Amtsleiterin Frau Lotz trägt die Vorlage anhand des neuen Mehrjahresprogramms vor. Für 2018 liegt nur für die Erneuerung der OD Räber im Zuge der K 37 eine Bewilligung aus GVFG-Mitteln vor. Somit waren die Maßnahmen in eine neue Reihenfolge zu bringen: für die „große“ Maßnahme „Erneuerung der Brücke Hamerstorf, K 27“ laufen bereits in 2017 die Vorplanungen, in 2018 die Ausführungsplanung, so dass dieses Vorhaben im Jahr 2019 verbleiben muss. Die Maßnahme „OD Holxen, K 27“ wiederum sollte wegen des Umleitungsverkehres aufgrund der Brückensperrung sinnvollerweise im selben Jahr bzw. zur selben Zeit laufen. In dieser Sache seien auch schon zahlreiche Absprachen mit der Gemeinde gemacht worden.

Damit blieb nichts anderes übrig, als die Maßnahmen „K 54, Klein Thondorf – Boecke“ und

K 38, Gerdau mit Ortslage Barnsen (Kreuzung K 34) zu verschieben.

Auf die Nachfrage von Herrn Fabel, ob man bei mehr Bewilligungen schnell reagieren könnte, antwortet Herr Hinrichs, dass die „freien“ Strecken aus 2020 kurzfristig umgesetzt werden könnten, weil der Planungsaufwand nicht so hoch sei. Falls kurzfristig Fördermittel verfügbar werden, könne man sehr schnell reagieren – das sei in der Vergangenheit auch mehrfach geschehen.

An dieser Stelle erläutert Frau Lotz, dass die Erneuerung der K 38 um die Ortslage Barnsen bis zur Einmündung in die K 34 erweitert wurde, wie dies von einem betroffenen Bürger vorgeschlagen wurde, der dieses Anliegen mit einer Unterschriftenliste schriftlich eingereicht hat. Dadurch würden natürlich die Kosten steigen, aber auch in der Ortslage gehe es voraussichtlich nur um die Erneuerung der Fahrbahn; Kanalisation oder Nebenanlagen seien nicht zu erneuern, so dass die Gemeinde nicht betroffen ist. Und der schlechte Zustand sei tatsächlich bekannt.

 

Herr Dobslaw stellt fest, dass im Jahr 2018 aus Fördermitteln kein Radwegebau geplant ist und auch bei der seit Jahren üblichen Position „Neubauvorhaben Radwege“ kein Ansatz zu finden ist und möchte wissen, wie es mit den „200.000 €-Radwegbau aus Kreismitteln“ stehe. Er ist der Meinung, dass ein Grundsatzbeschluss vorliegt, nach dem Jahr für Jahr 200.000 € für den Radwegebau bereitgestellt würden.

 

Herr Peters erklärt für die Verwaltung, dass bereits im laufenden Jahr 2017 nur ein Restbetrag in Höhe von 50.000 € und für 2018 keine Mittel unter „Neubauvorhaben Radwege“ eingestellt wurden. Dies sei entsprechend der Beschlusslage erfolgt – man werde gern im Nachgang die Entwicklung im Protokoll darstellen. Bis zum Vorliegen von Ergebnisse zum Radwegekonzept und nach Abschluss des Sonderprogramm Radwegebau sei dies der logische Schritt gewesen.

Ergänzung zum Protokoll:

Der Betrag für Neubauvorhaben ist jeweils bei den Haushaltberatungen empfohlen und beschlossen worden. Ein Grundsatzbeschluss existiert hierzu nicht. Während der Laufzeit des Radwegesonderprogramms hat gegolten, dass die 70 % der nicht förderfähigen Kosten sowie in 2017 10 % der Gesamtkosten (wegen Verringerung der GVFG-Förderung auf 60 %) aus diesem „Radwegetopf“ gedeckt werden. Haushaltsrechtlich konnte dies so nicht dargestellt werden, da jede Investitionsmaßnahme über eigene Sachkonten in Einnahme und Ausgabe verfügt. Über eine parallele Nebenrechnung ist aber zu belegen, dass durch den Bau von 9 Radwegen seit 2013 die jeweils bereitgestellten Eigenmittel aufgebraucht wurden.

Aussage der Verwaltung war seit dem Beschluss, ein Radwegekonzept zu erstellen, dessen Ergebnisse abzuwarten und dann gezielt und geplant wieder Mittel einzustellen.

Vorhandene Haushaltsreste sollen korrekterweise nicht übertragen werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, zu gegebener Zeit neue Ansätze zu bilden. Das Amt für Kreisstraßen beabsichtigt in der Zeit bis zur Planung neuer Radwegeprojekte, bereits vorhandene, sanierungsbedürftige Radwege zu sanieren. Bedarf besteht für

K 1, Wichmannsburg - Hönkenmühle

K 3, Molzen - Masendorf

K 22, Klein Bünstorf – Bad Bevensen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Planung-, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 2018-2022 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage