ALLRIS - Auszug

09.11.2017 - 7 Haushalt 2018 - Teilhaushalt 050 Sozialamt

Reduzieren

Verlaufsprotokoll

 Herr Lühring gibt einen Überblick über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 und fasst die allgemeine Haushaltsentwicklung für den Landkreis Uelzen zusammen. Im Ergebnishaushalt ist derzeit ein Überschuss von ca. 100.000 € zu verzeichnen.

 

Anschließend stellt Frau Rinklin den Teilhaushalt des Sozialamtes des Landkreises Uelzen detailliert vor und erläutert dabei die wesentlichen Aufgaben des Sozialamtes.

Dabei geht sie u.a. auf die einzelnen Hilfearten des Sozialgesetzbuches (SGB), Zwölftes und Zweites Buch (XII und II) gesondert ein.

Die höchsten Ausgaben seien im Bereich der Eingliederungshilfe zu verzeichnen, die übrigen Ansätze seien relativ konstant, wobei sich die Veränderungen zu den Vorjahren in erster Linie aus Gesetzesänderungen (z.B. Regelsatzsteigerungen) und neuen Vergütungsvereinbarungen ergäben.

Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seien gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Entwicklung geringere Aufwendungen veranschlagt worden.

In dem Zusammenhang erläutert Herr Pern auf Nachfrage von KTA Ulf Schmidt, dass eine Kostenerstattung mit der Pauschale durch das Land Niedersachsen immer noch zeitlich verzögert erfolge. Die für 2018 geplante Einnahme belaufe sich auf 10.152.600 €.[1]

Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen ergäbe sich aus dem Mittelwert der am 31. Dezember des vorvergangenen Jahres aus der Asylbewerberleistungsstatistik für den jeweiligen Kostenträger eingetragenen Anzahl der Leistungsempfänger sowie der Anzahl der Personen des jeweiligen Kostenträgers, die am 31. März, 30. Juni und 30. September des vergangenen Jahres laufend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

 

 

Im Haushaltsplanentwurf sind derzeit noch 50.000 € Gutachterkosten für den Bereich „Sozialer Wohnungsbau“ veranschlagt worden. Die werden jedoch nicht benötigt.

 

 


[1] Diese Zahl ist nicht korrekt. Es wurde fälschlicherweise von einer anderen Berechnungsgrundlage ausgegangen. Die Erstattung vom Land beträgt für das Jahr 2018 5.540.100 €