ALLRIS - Auszug

22.02.2018 - 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenh...

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Verlaufsprotokoll

Derzeit bereitet das Umweltamt die Sicherung weiterer Natura 2000-Gebiete vor. Nach jetziger Planung soll für das geplante Naturschutzgebiet „Bobenwald“ das Beteiligungsverfahren im April abgeschlossen sein und der Verordnungsentwurf am 07.05. in den Umweltausschuss eingebracht werden.

Dazu führt der Vorsitzende aus, dass die Deutsche Bahn (DB) im letzten oder vorletztem Jahr den Aufwuchs entlang der Bahnstrecke bis zu einer Breite von 40 m entfernt habe. Dies sei auch auf Privatflächen erfolgt, ohne die Eigentümer darüber zu informieren und das Einverständnis einzuholen.

Herr Menge ergänzt dazu, dass die Bahn grds. entlang der Gleiskörpermitte einen Streifen von 6 – 8 m zu unterhalten habe. Sollten bei der Durchführung von Maßnahmen Privatflächen betroffen sein, müsse die DB die Zustimmung des Eigentümers einholen.

Ergänzung Verwaltung: Die in Ost-Westrichtung verlaufende Bahnstrecke Uelzen-Soltau und ein ca. 20 m Schutzstreifen werden nicht in das geplante Naturschutzgebiet mit aufgenommen.

 

Die Vorbereitungen für die Anpassung der Naturschutzgebietsverordnungen an die Erfordernisse der Natura 2000-Vorgaben für die Naturschutzgebiete „Brambosteler Moor“ und „Kiehnmoor“ sollen Anfang März abgeschlossen sein. Danach soll die öffentliche Bekanntmachung (Mitte März) erfolgen, das Beteiligungsverfahren soll vom 03.04. - 03.05. durchgeführt werden. Herr Krüger führt aus, dass die Einbringung der Änderungsverordnungen in den Umweltausschuss für den 06.06. geplant sei.

 

Das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Gerdautal“, liegt derzeit dem Justiziariat zur Prüfung und Überarbeitung vor. Es sei geplant, die öffentliche Bekanntmachung (Mitte Mai) und das anschließende Beteiligungsverfahren vom 22.05. - 22.06. durchzuführen. Laut Herrn Krüger soll die Verordnung dem Umweltausschuss am 23.08. zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Herr Peters führt ergänzend aus, dass es aufgrund des gegen die Bundesrepublik laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zwingend erforderlich sei, dass alle FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete entsprechend der EU-Vorgaben zeitgerecht (vor 2019!) unter nationalen Schutz gestellt werden müssen. Dies wird nicht für alle Gebiete im Landkreis zu schaffen sein.

 

Anmerkung Verwaltung: Insgesamt beträgt die Fläche der FFH- und EU-Vogelschutzgebiete im Kreisgebiet 9.252 ha. Bei einer Gesamtfläche von 146.100 ha umfassen die FFH- und EU-Vogelschutzgebiete 6,33 % der Kreisgebietsfläche.