ALLRIS - Auszug

17.04.2018 - 8 Bestellung einer ständigen Stellvertreterin der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, Frau Agnes Vetter gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 NKomVG zur ständigen Stellvertreterin der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten Frau Elke Schulze zu bestellen.