ALLRIS - Auszug

07.05.2018 - 7 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Bobenwald"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger trägt den Sachverhalt sowie den Verfahrensablauf anhand der Vorlage und den dazugehörigen Anlagen vor.

KTA Hyfing hat zu der Abwägung grds. keine Einwände, da diese aus seiner Sicht gut ausgearbeitet wurde. Er möchte wissen, wie aktuell die Daten der Lebensraumtypkartierung für dieses Gebiet sind, wie mit Geocaching umgegangen wird und wie die Belangen der Bundeswehr abgewogen wurden, da diese nicht berücksichtigt wurden.

Dazu führt Frau Hartmann aus, dass im Jahr 2005 eine Kartierung des Gebietes erfolgt sei, die im Jahr 2017 aktualisiert wurde und die aktuellen Daten für das Ausweisungsverfahren genutzt wurden. Die Ergänzung der Regelung für das Aufsuchen von Geocaches bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Boden erfolgte aufgrund eines Einwandes und soll dazu dienen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks zu vermeiden.

Die von der Bundeswehr vorgetragenen Einwände konnten nicht berücksichtigt werden, da der Anteil der zu schützenden Lebensraumtypflächen in diesem FFH-Teilgebiet über 70 % beträgt und deren Unterschutzstellung nicht mit einem Übungsbetrieb der Bundeswehr vereinbar gewesen wäre. Auf Nachfrage, ob sich der Erhaltungszustand des Bobenwaldes von 2005 bis jetzt verschlechtert hätte, führte Frau Hartmann aus, dass sich der Erhaltungszustand von „B“ auf „C“ verschlechtert hätte. Ob diese Verschlechterung allerdings auch aufgrund von Übungen der Bundeswehr erfolgten, kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.

Herr Steinhauer führt aus, dass in der Verordnung eine Vielzahl von Anzeige- und Genehmigungspflichten vorhanden sind. Insbesondere die Anzeigepflicht für Waldkalkungen und die für ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern sollte entfallen. Dazu merkt Frau Hartmann an, dass eine Kalkung auf Lebensraumtypenflächen aufgrund des Walderlasses nur mit einer Anzeige zulässig sei. Da das Gebiet zu über 70 % Lebensraumtypenflächen aufweist, ist aufgrund der einzuhaltenden Abstandsgrenzen eine Kalkungsmaßnahme der dazwischenliegenden Restflächen ohne eine Beeinträchtigung der Lebensraumtypenflächen kaum möglich, so dass auch hierfür eine Anzeige notwendig sei.

Derzeit seien im Gebiet keine Gewässer (Gräben) vorhanden, die unterhalten werden müssten. Sollte dies zukünftig der Fall sein, solle eine Unterhaltung nur nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich sein.

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bobenwald“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 2) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.