ALLRIS - Auszug

23.05.2018 - 8 Entwurf des 16. Kindertagesstättenbedarfsplans ...

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Verlaufsprotokoll

Auf Grundlage des Entwurfs des 16. Kindertagesstättenbedarfsplanes für den Landkreis Uelzen stellt Frau Müller den Anwesenden den vorliegenden Entwurf der Zusammenfassung und graphischen Darstellung der Betreuungsangebote und des Betreuungsbedarfs vor.

Im Anschluss an die Sitzung wurden der Kita-Bedarfsplan sowie die Zusammenfassung noch um die in der Sitzung benannten Punkte geändert und sind in der aktuellen Version dem Protokoll als Protokollanlage 2 und Protokollanlage 3 beigefügt.

Die korrigierten Entwürfe des 16. Kindertagesstättenbedarfsplanes sowie der Zusammenfassung und graphischen Darstellung werden nun den Gemeinden und Betreibern der Kindertagesstätten zur Stellungnahme übersandt.

 

Herr Hyfing ist der Meinung, dass die Prognosen verzerrt dargestellt würden, wenn Kinder in anderen Gemeinden betreut werden und dies so fortgeschrieben wird.

Frau Müller erklärt, dass Grundlage für ihre Bedarfsprognose die Angaben der Kindertagesstätten und Gemeinden sind und nur dargestellt werden kann, was ihr mitgeteilt wird.

Frau Lindenthal verdeutlicht noch einmal, dass der heute vorgestellte Bedarfsplan zunächst ein Entwurf ist und die Kindertagesstätten und Gemeinden anschließend Stellung nehmen können.

 

Zur geplanten Beitragsfreiheit im Kindergarten ab 01.08.2018 regt Herr Dr. Blume an, dass der Landkreis Uelzen ab diesem Zeitpunkt die Kosten für die Kindertagespflege - entsprechend der kommenden Landesregelung betreffend die Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten - übernimmt. Diesbezüglich ist zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Kommunen noch keine abschließende Regelung vereinbart worden. Das führt zu Verunsicherung bei den Tagespflegepersonen und den Eltern der betroffenen Kinder und kann zur Folge haben, dass diese Eltern einen Platz im beitragsfreien Kindergarten für ihr Kind beanspruchen könnten.

 

Herr Munstermann betont, dass die geplanten Zahlungen des Landes für die Gemeinden nicht auskömmlich sind und eine Beitragsfreiheit für die Gemeinden wenig hilfreich wäre.

Herr Dr. Blume erwidert, dass der durch die Beitragsfreiheit im Kindergarten ansteigende Bedarf an Kindergartenplätzen durch eine Beitragsfreiheit auch der Tagespflege dazu führen könnte, dass der Zulauf in die Kindergärten nicht noch weiter ansteigt und somit auch die Gemeinden entlastet werden. Die bisher vom Landkreis an die Gemeinden gezahlten Zuschüsse zur wirtschaftlichen Jugendhilfe für die Betreuung im Kindergarten sollten im System Jugendhilfe verbleiben. Dieses wäre bei einer Finanzierung der Beitragsfreiheit der Kindertagespflege aus den ersparten Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe  der Fall.

 

Frau Zobel als Leiterin des Kindertagespflegebüros der ev. Familien-Bildungsstätte betont, dass eine Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren in Tagespflege ein wichtiges Signal für die Tagespflegepersonen und Eltern ist.

 

Frau Lindenthal berichtet, dass das Land zum 01.08.2018 die Sprachförderung, die bisher von den Grundschulen geleistet wird, als Aufgabe der Kindergärten verankern will. Durch diese Entlastung sollen beim Land 500 Grundschullehrer mehr zur Verfügung stehen. Das Problem stellt sich dann aufgrund des Fachkräftemangels in den Kindertageseinrichtungen auf kommunaler Ebene, wie dieser kurzfristige und zusätzliche Bedarf gedeckt werden soll.

 

Frau Prehm als Vertreterin der Schulen im Landkreis führt hierzu aus, dass auch die Schulen die kurzfristige Gesetzesänderung nicht gut heißen. Zudem wird befürchtet, dass die bisher enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule durch die Verlagerung der Sprachförderung in den Kindergarten gefährdet wird. Weiterhin stellt sich die Frage, wie in der Umsetzung gewährleistet werden kann, dass alle Kinder, die einen Sprachförderbedaf haben, auch erreicht werden.

 

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Anlagen