Beschluss:
a) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG.
b) Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von insgesamt 5.130.089,94 € der Rücklage aus Überschüssen zuzuführen. Die Aufteilung erfolgt auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.967.967,22 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 162.122,72 €.
c) Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen.