ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 6 Jahresabschluss 2015 des Landkreises Uelzen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann trägt vor, dass der Jahreshaushalt zum sechsten Mal auf doppischer Basis für das Jahr 2015 aufgestellt wurde. Das Rechnungsprüfungsamt hat diesen geprüft. EKR Liestmann verliest den Bestätigungsvermerk anhand der Vorlage. Das RPA schließt mit der Aussage, dass es gegen die Entlastung des Landrates keine Bedenken gebe.

KTA Fabel merkt an, dass 5,1 Mio. Euro Überschuss ein sehr positives Ergebnis sei, doch das Jahr 2015 liege bereits eine Weile zurück. Er weist darauf hin, dass der dazugehörige Jahresabschluss des Gesundheitsamtes immer noch nicht vorliege. Um jedoch künftig fundierte Haushaltsplanungen aufstellen zu können, sei Aktualität der vorliegenden Haushaltszahlen gefordert. Trotz der kritischen Betrachtung werde die FDP die Beschlussfassung mittragen. Landrat Dr. Blume nimmt an der Abstimmung nicht teil. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

a) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG.

b) Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von insgesamt 5.130.089,94 € der Rücklage aus Überschüssen zuzuführen. Die Aufteilung erfolgt auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.967.967,22 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 162.122,72 €.

c) Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage