Die Ausschussvorsitzende KTA Kötke erläutert anhand der Vorlage, dass aufgrund des Landesbeschlusses Kinder im Kindergartenalter in Kindertagesstätten beitragsfrei zu stellen sind. Kinder in Tagespflegeeinrichtungen sollen gem. dem Vorschlag der Kreisverwaltung dem gleichgestellt werden. Diese Veränderung ziehe eine Satzungsänderung nach sich.
KTA Hillmer ergänzt, dass inzwischen auch auf Landesebene beschlossen sei, die ersetzende Kindertagespflege der Kindergartenbetreuung gleichzustellen – allerdings nicht die ergänzende Betreuung, wie es auf Landkreisebene gelten soll.