ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 7 Änderung der Satzung des Landkreis Uelzen zur F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Die Ausschussvorsitzende KTA Kötke erläutert anhand der Vorlage, dass aufgrund des Landesbeschlusses Kinder im Kindergartenalter in Kindertagesstätten beitragsfrei zu stellen sind. Kinder in Tagespflegeeinrichtungen sollen gem. dem Vorschlag der Kreisverwaltung dem gleichgestellt werden. Diese Veränderung ziehe eine Satzungsänderung nach sich.

KTA Hillmer ergänzt, dass inzwischen auch auf Landesebene beschlossen sei, die ersetzende Kindertagespflege der Kindergartenbetreuung gleichzustellen – allerdings nicht die ergänzende Betreuung, wie es auf Landkreisebene gelten soll.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 22 – 24 a, 90 Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII – (Satzung Kindertagespflege).