ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 10 Antrag Bündnis 90/Die Grünen - Einwendungen A 39

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KTA Scholing erläutert, dass zzt. das Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt der A39 zwischen Lüneburg und Bad Bevensen laufe. Die Einwendungsfrist ende am 2. August, insofern bedanke er sich, hierzu kurzfristig vortragen zu können. KTA Scholing betont ausdrücklich, dass es hier nicht um das Für oder Gegen zur A39 gehe, sondern wie Einfluss genommen werden könne, um negative Auswirkungen für den Landkreis abzuwenden. Hier sei neben der Veränderung des Baulastträgers vom Bund zum Land vor allem die künftige Bemautung von Bundesstraßen in den Blick zu nehmen. Ortsumgehungen seien nur bei Bundes-, nicht bei Landesstraßen realistisch, bestehe doch Einigkeit, dass die Situation an der B 4 für die Anwohner unhaltbar ist.

LBD Peters vertritt seitens der Verwaltung die Auffassung, dass die herabstufende Klassifizierung von parallel führenden Bundesstraßen gem. Straßengesetz in der Regel nachvollziehbar begründet werden könne.

Fraktionsvorsitzender der SPD Dobslaw stimmt der Sichtweise der Verwaltung zwar grundsätzlich zu. Dies sei letztlich Standard. Doch diese Herabstufung sei nicht zwingend. Bund und Land müssten in Niedersachsen ein etwa gleichlanges Straßennetz instand halten. Der Bund stelle jedoch erheblich umfangreichere Mittel hierfür zur Verfügung, so dass bereits die Instandhaltung für das Land eine Herausforderung darstelle. Ortsumgehungen seien vor diesem Hintergrund sehr unrealistisch. In Lüneburg z.B. gehe jede verkehrstechnische Störung auf der umfahrenden B4, die später zur A39 werde, zu Lasten der Innenstadt Lüneburgs. Ähnliche Auswirkungen im Landkreis Uelzen gelte es zu verhindern. Deshalb werde die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterstützen.

Der Vorsitzende Dr. Graf lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

34

Nein:

1

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dass in der Stellungnahme des Landkreises Uelzen folgende Einwendung gegen die im Rahmen der Planfeststellung des 2. Bauabschnitts vorgelegten Planungen der A39 aufgenommen werden:

Die Rückstufung der B4 auf eine Landesstraße wird nicht umgesetzt, da nach der beschlossenen Bemautung von Bundesstraßen eine Landesstraße zwangsläufig zur „Mautausweichstrecke“ würde. Mit einer weiteren Verkehrszunahme und entsprechenden Belastung für die Anlieger wäre zu rechnen.