ALLRIS - Auszug

22.11.2018 - 6 Haushalt 2019 - Teilhaushalt 050 Sozialamt

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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann gibt einen Überblick über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 und fasst die allgemeine Haushaltsentwicklung für den Landkreis Uelzen zusammen. Unsicherheiten bestehen u.a. noch für den Bereich des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), da noch keine Aussage über notwendiges Personal gemacht werden kann und bei der Berechnung der Kreisumlage.

Anschließend stellt Herr Marienfeld den Teilhaushalt des Sozialamtes des Landkreises Uelzen detailliert vor und erläutert dabei die wesentlichen Aufgaben des Sozialamtes. Hierbei geht er insbesondere auf die einzelnen Hilfearten des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes und Zweites Buch (XII und II) ein.

Während die höchsten Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe zu verzeichnen seien, haben sich die anderen Ausgabepositionen nicht gravierend weiterentwickelt, wobei sich die Veränderungen zu den Vorjahren in erster Linie aus Gesetzesänderungen (z.B. Regelsatzsteigerungen) und neuen Vergütungsvereinbarungen ergäben.

Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seien gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Entwicklung geringere Aufwendungen veranschlagt worden.

Zum 31.10.2018 beziehen noch 283 Personen Leistungen nach dem AsylbLG.

Auf Nachfrage von KTA Schmidt erläutert Herr Marienfeld, dass im Haushaltsplanentwurf erneut 50.000 € Gutachterkosten für den Bereich „Sozialer Wohnungsbau“ veranschlagt worden sind.

KTA Hyfing erkundigt sich nach den nicht besetzten Stellen im Sozialamt. Herr Marienfeld gibt ihm hierüber Auskunft und weist auf den noch zu ermittelnden Personalbedarf im Bereich der Aufgabenwahrnehmung nach dem BTHG hin.