ALLRIS - Auszug

21.11.2018 - 7 Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Lotz verweist auf die Vorlage und erläutert anhand der GVFG-Liste für die Jahre 2019 bis 2023 die geplanten Investitionsmaßnahmen im Straßenbau.

Sie erwähnt bei der Gelegenheit, dass aus der Darstellung keine Kosten zu entnehmen sind, weil langfristige Planungen schwer mit konkreten Zahlen ausgestattet werden können.

Herr Hinrichs erläutert anhand der laufenden Maßnahme „OD Räber“, dass sich die Kosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung verdoppelt haben. Bereits das Ausschreibungsergebnis lag weit über der gemachten Schätzung. Allein die Asphalt-Entsorgung schlägt mit 75.000 € zu Buche. Schwierigkeiten mit Grundwasserschichten sorgten für zeitliche Verzögerungen (trotz pflichtgemäßer Baugrunduntersuchungen in der Planungsphase), so dass die Maßnahme 2018 nicht fertig wird. Die Baustelle wird soweit bearbeitet, dass die Ortsdurchfahrt befahrbar ist und Winterdienst geleistet werden kann.

Bezüglich des Ausbaus K 39, Vorwerk (L 232) – Eddelstorf, regt Herr Dobslaw an, den Knotenpunkt an der Landesstraße sorgfältig zu planen, evtl. Kreisel. Hier muss also rechtzeitig Kontakt mit der Landesbehörde für Straßenbau Kontakt aufgenommen werden.

Die Verbreiterung der K 60 in der Ortslage Melzingen (Tonnagebeschränkung) wird zunächst fortgeschrieben, bis die Klärung eines weiterhin bestehenden Erfordernisses dieser seit Jahren nur eingeschränkt den Anforderung an eine Kreisstraße gerecht werdenden Infrastruktur geklärt und die Alternativenbetrachtung abgeschlossen ist; auch eine mögliche Abstufung ist perspektivisch nicht ausgeschlossen.

Nach dem es keine Wortmeldungen dazu gibt, bittet Herr Ziplys um Abstimmung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
 

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 2019 – 2023 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage