ALLRIS - Auszug

19.09.2018 - 9 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Der Vorsitzende Dr. Graf ruft den TOP auf. Der Umweltausschussvorsitzende KTA Ziplys erklärt den Hintergrund zur Beschlussfassung und trägt ausführlich den Entstehungsprozess des vorliegenden RROP seit 2013 vor. KTA Ziplys vermittelt einen Eindruck über den erheb-lichen Umfang des Raumordnungsprogramms und dankt der Verwaltung für die gute Zu-sammenarbeit. Ende 2018 sei mit der Genehmigung durch das Land Niedersachsen zu rechnen.

KTA Jordan führt für seine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen aus, dass sie nicht ganz zufrie-den sei, denn die für die Energiewende der Bundesrepublik statistisch notwendigen 2,1 % aller Flächen für Windenergievorranggebiete habe man mit tatsächlichen 1,4 % verfehlt. Darüber hinaus habe seine Fraktion vergeblich beantragt, dass der 2016 neu gewählte Kreistag in frühere Entscheidungen nachträglich mit einbezogen wurde. Aufgrund aktueller, sensibler Informationen stelle er den Antrag, die Entscheidung über das RROP auf die nächste Sitzung oder eine Sondersitzung zu vertagen sowie die Verwaltung damit zu beauf-tragen, die jüngsten artenschutzrechtlichen Bedenken des BUND unverzüglich vor Ort mit einem Gutachter und unter Einbindung der Naturschutzverbände zu prüfen und dem Kreis-tag hierzu zu berichten.


KTA Hieke nimmt für die AfD Stellung. Seine Fraktion sei erst seit 2016 im Kreistag vertreten und insofern tatsächlich nicht von Beginn an involviert. Seine Fraktion störe sich an den ihres Erachtens zu großen Flächenausweisungen zugunsten von Windenergieanlagen. Nach Auf-fassung der AfD sei Windenergie weder ökologisch noch ökonomisch. In diesem Zusam-menhang sei mangelnder Brandschutz und erhebliche Bodenverdichtung zu nennen. Einzige Gewinner seien nach Einschätzung der AfD die Windenergiebetreiber. Dennoch werde seine Fraktion dem Beschluss nicht widersprechen, um weitere Flächenausweisungen zu verhin-dern. Planungssicherheit sei zudem sinnvoll.

KTA Fabel betont, dass er das RROP von Beginn an begleitet habe. Seines Erachtens habe aufgrund von ausufernder Bürokratie die Erarbeitung zu lange gedauert, obwohl stets weni-ger Bürokratie gefordert werde. Windenergieanlagen könnten deshalb erst 2019 beantragt werden. Dadurch erwartete Gewerbesteuereinnahmen würden den Samtgemeinden fehlen. Darüber hinaus sei er der Auffassung, dass Windenergie für das RROP zu sehr im Fokus gestanden habe, andere Bereiche wie z.B. die Landwirtschaft seien zu kurz gekommen. Das jetzige RROP setze nicht auf vorher Bestehendes auf, sondern sei in Gänze neu.

Die FDP-Fraktion werde dagegen stimmen.

KTA Hillmer dankt dem Ausschussvorsitzenden Ziplys für die ausführliche Schilderung der Breite des Programms. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima in 2011 sei auf Bun-desebene die Energiewende beschlossen worden. Wenn der Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 gelingen soll, liege es auf der Hand, dass in dünn besiedelten Gebieten weit mehr als 2,1 % Flächenausweisung notwendig seien, da in dicht besiedelten Bereichen deutlich weniger Flächen zur Verfügung stünden. Wenn dann mit guten Gründen auch der Ausstieg aus der Kohleenergiegewinnung gefordert werde, seien darüber hinaus weitere Flächen notwendig. Ein „Nein“ habe deshalb auch eine grundsätzliche Auswirkung.

KTA Hyfing äußert für die FDP-Fraktion das Bedauern darüber, dass ihres Erachtens das RROP letztlich doch auf die Windenergiegewinnung reduziert sei, denn Bestrebungen der Gemeinden für Baugebietsausweisungen oder Unternehmensansiedelungen seien nicht aus-reichend gewürdigt.

KTA Feller weist darauf hin, dass seine Fraktion keineswegs eine langfristige Vertagung des Beschlusses anstrebe, sondern dass den aktuellen Hinweisen von BUND und Nabu aus na-turschutzfachlichen Gründen nachgegangen wird, bevor auf einer kurzfristig anzusetzenden Sondersitzung ein Beschluss gefasst werde. Es sei sehr schmerzlich für seine Fraktion, vor diesem aktuellen unklaren Hintergrund nicht zustimmen zu können, denn Naturschutz sei für seine Fraktion ein hohes Gut!

KTA Dobslaw zeigt sich für die SPD-Fraktion enttäuscht darüber, dass diese Diskussion über sensible Bereiche nun doch öffentlich geführt werde. In fünf Jahren habe man während 12 Fachausschusssitzungen zum RROP beraten und diskutiert, alle Beteiligten hätten ausrei-chend Möglichkeiten gehabt, sich einzubringen. Gerade für den aus juristischer Sicht sehr aufwendigen Bereich des RROP, weniger Bürokratie zu fordern, sei seines Erachtens gera-dezu weltfremd. Rechtssicherheit sei ein wesentlicher Aspekt gerade für das RROP. Die SPD-Fraktion werde dem RROP zustimmen, um für erhoffte Investoren Klarheit herzustellen. Sein ausdrücklicher Dank gelte der Verwaltung, die viele Male auf verschiedene Forderun-gen reagieren musste.

KTA Hampel zieht die Windenergiegewinnung unter den Aspekten von Ökologie und Öko-nomie erneut in Zweifel. Energiegewinnung durch Wasserkraft sei deutlich effizienter.

KTA Hillmer weist darauf hin, dass es in der heutigen Beschlussfassung für das RROP für oder gegen Windkraft gehe und nicht um dessen Wirtschaftlichkeit, denn diese prüften aus-schließlich die möglichen Investoren.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung (§10) von KTA Jordan abstim-men, die Entscheidung über das RROP auf die nächste Sitzung oder eine Sondersitzung zu vertagen sowie die Verwaltung damit zu beauftragen, die jüngsten artenschutzrechtlichen Bedenken des BUND unverzüglich vor Ort mit einem Gutachter und unter Einbindung der Naturschutzverbände zu prüfen und dem Kreistag hierzu zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

31

Enthaltungen:

1

 

Damit ist der Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses abstimmen:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

28

Nein:

11

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, über die sich aus den Abwägungssynopsen zum RROP Entwurf 2015, zum RROP Entwurf 2016 und zum RROP Entwurf 2017 (aktualisierter Stand 18.09.2018) ergebenden Abwägungsvorschläge und das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2018 mit der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung gemäß § 5 Abs. 5 NROG als Satzung zu beschließen. Der Kreistag nimmt die weiteren RROP-Unterlagen wie die Begründung mit Anhang, den Umweltbericht und die Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage