ALLRIS - Auszug

20.11.2018 - 10 Haushaltsberatungen zum Haushaltsentwurf 2019 (...

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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger gibt zunächst allgemeine Hinweise zum Teilhaushalt des Umweltamtes. Er führt aus, dass er im Rahmen der Beratung schwerpunktmäßig auf einzelne Positionen eingehen wird. Die Produktbeschreibungen seien angepasst worden. Dadurch seien einzelne Vollzugsaufgaben ausführlicher dargestellt worden. Die operativen Ziele für das Jahr 2019 würden sich aus denen des Jahres 2018 ableiten.

Es sei geplant im Jahr 2019 vier Verordnungsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebiete in die Gremienberatung einzubringen. Herr Krüger gibt zu bedenken, dass für die dafür erforderlichen Vorarbeiten in der UNB nur 1,6 Stellen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus solle die Erfassung der Altfälle (ab 02/2013) im Kompensationsflächenkataster als Ziel festgeschrieben werden. Eine Erfüllung in 2018 war aufgrund des Umzuges des Amtes und der Personalsituation nicht möglich. Eine Vergabe an Dritte gestaltete sich schwierig, da die Eingabe der Daten keine „standard“ Aufgabe für z.B. Planungsbüros wäre. KTA Sackmann und KTA Hyfing vertreten die Auffassung, dass die Eingabe der Daten mit eigenem Personal besser zu erfüllen wäre.

Herr Krüger informiert zur Investitionsübersicht des Teilhaushalts 066, dass in 2019 kein Grundstückserwerb und keine Gerätebeschaffung geplant seien. Nach der Gründung der Naturschutzstiftung sei allerdings zu klären, inwieweit für deren Aufgaben die Bereitstellung von Flächen erforderlich ist und sich daraus die Erfordernis zum Ankauf von Flächen ergeben kann. Außerdem teilt Herr Krüger mit, dass das Landschaftspflegeteam der UNB derzeit noch einen Traktor und Anbaugeräte des Pflegeteamleiters nutzt. Da der Pflegeteamleiter in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird, ist spätestens dann die Beschaffung des erforderlichen Arbeitsgerätes im Haushalt einzuplanen.

Herr Krüger geht anschließend auf den Haushalt für den Bereich Naturschutz, Landschaftspflege und Waldangelegenheiten ein. Die Personalkosten sein aufgrund von Stellenmehrungen, Entfristungen und Stufenaufstiegen gestiegen. KTA Sackmann möchte erläutert haben, welche Einzelpositionen unter den Positionen Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie Kostenerstattungen und Kostenumlagen zusammengefasst sind. Unter die Position Zuwendungen und allgemeine Umlagen fallen die Erstattung für die Erstellung der Managementpläne sowie die Kostenerstattung für Pflegemaßnahmen, die durch die Untere Naturschutzbehörde verauslagt wurden. Die Position Kostenerstattung und allgemeine Umlage umfasst die Erstattung des Landes für die Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises.

Im Bereich der Aufwendungen geht Herr Krüger auf die angemeldeten Förderprojekte für das Jahr 2019 ein. Die Übersicht der gemeldeten Projekte wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Die im Rahmen der Haushaltsaufstellung gemeldeten Zahlen sind aufgrund von Preisanpassungen noch nicht abschließend im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die korrekte Berücksichtigung der Zahlen erfolgt im Rahmen der Haushaltsfortschreibung.

Für die Kartierung von sogenannten § 30 Biotopen wurde ein Ansatz von 80.000 € eingeplant. KTA Martens fragt nach, wie die Kartierung erfolgt. Herr Lüders führt aus, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Uelzen die Grundlage für die Kartierung bilde. Die dort festgestellten Biotope würden bis zur zweiten Ebene erfasst. Die Biotopgruppen, die entsprechend den geschützten Biotopen zuzuordnen seien, würden nunmehr überprüft. Dies umfasse auch einen Großteil der im Jahr 1994 kartierten Biotope. KTA Hyfing stellt die Frage nach der Anzahl der vorhandenen und kartierten Biotope. Nachtrag zur Sitzung: Entsprechend der flächendeckenden Kartierung von 1994 sind 2897 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von 3.493 ha als besonders geschützte Biotope erfasst. Der Landkreis hat ca. 145.400 ha (1.454 km²), damit nehmen die Biotopflächen eine Fläche von ca. 2,4 % der Landkreisfläche ein.

 

Für den Bereich der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes führt Herr Krüger aus, dass im Jahr 2019 die geplante Überprüfung von Bohrschlammaltdeponien fortgesetzt wird. Die dafür benötigten Mittel sein eingeplant. Im Jahr 2018 hat die Überprüfung der ersten drei Standorte bei Wellendorf, bei Lehmke und bei Wettenbostel begonnen.

 

Im Bereich der Unteren Abfallbehörde wurden die Aufwendungen für die Beseitigung wilder Müllstellen erhöht, da dieser Aufgabenbereich stetig zunimmt. Zudem müsse vermehrt damit gerechnet werden, dass Ersatzvornahmen durchgeführt werden müssen um rechtmäßige Zustände herstellen zu können. Sollte ein Verursacher zu ermitteln sein, müsse dieser die Aufwendungen tragen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der allgemeine Haushalt (die Allgemeinheit) die entstandenen Aufwendungen.

 

Fragen zum Haushalt werden nicht vorgetragen.