ALLRIS - Auszug

18.12.2018 - 18 Ernennungen im Bereich der Kreisfeuerwehrführung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume trägt vor und verweist auf § 21 des Nds. Brandschutzgesetzes, wonach Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und ihre Stellvertreter auf Beschluss des Kreistages für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

a)      Herrn André Pieper mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 2. Stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.

b)      Herrn André Pieper mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter Süd zu ernennen.

Herrn Björn Busenius mit Wirkung vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Stellvertretenden Abschnittsleiter Süd zu ernennen.