ALLRIS - Auszug

12.02.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Herr Holst (stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Eimke) führt aus, dass in der Begründung zur Landschaftsschutzgebietsverordnung (TOP 6) eine zeitliche Beschränkung für das Betretungsverbot (01.03. – 31.08.) genannt würde, diese aber in der Verordnung nicht enthalten sei. Herr Dittmer nimmt darauf Bezug und führt aus, dass dies in der Verordnung mit aufgenommen wird.

Herr Karl-Ernst Kuhlmann erkundigt sich, warum die Bekanntgabe und Bereitstellung der Unterlagen bei dem vorhandenen Umfang erst 3 Tage vor der Sitzung erfolgt sei und er zu seinen Einwendungen noch keine Antwort erhalten habe. Aus seiner Sicht wurde bei der Sitzung vom 20.06.2017 beschlossen, dass anstatt eines Naturschutzgebietes ein Landschaftsschutzgebiet ohne Einschränkung der Betretensrechte ausgewiesen werden solle.

Zu den Ausführungen bezgl. der Ladung und Bereitstellung der Unterlagen nimmt Herr Krüger Bezug zur Geschäftsordnung des Kreistages. Dementsprechend ist die Bereitstellung der Unterlagen für die Öffentlichkeit drei Tage vor der Sitzung erfolgt. Die Beantwortung der eingereichten Stellungnahmen (Einwendungen) erfolgt nach Abschluss des Ausweisungsverfahrens.

Herr Kuhlmann zeigt die besondere Lage der Gemeinde Eimke kurz auf. Die Gemeinde sei durch die bereits vorhandenen Schutzgebiete und den Schießplatz der Firma Rheinmetall stark betroffen. Sollte nunmehr noch im Süden das neue Landschaftsschutzgebiet beschlossen werden, verblieben kaum Flächen, auf denen ein Betreten noch erlaubt wäre. Dies wurde aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.

Herr Krüger führt aus, dass vor dem Beginn des offiziellen Ausweisungsverfahrens diesbezüglich mit den Betroffenen und der Gemeinde mehrere Gespräche geführt worden sind. Die dabei vorgetragenen Belange wurden, soweit dies fachlich und rechtlich möglich war, bei der Aufstellung der Verordnung berücksichtigt.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.