ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 9 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Lopautal"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Ausschussvorsitzender KTA Beecken informiert, dass der Umweltausschuss ausgiebig beraten und den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen habe.

KTA Martens verliest eine Stellungnahme zu den folgenden vier TOP. Die Bundesrepublik sei von der EU verpflichtet, schützenswerte Gebiete als solche auszuweisen. Bund und Länder hätten diese Aufgabe an die Landkreise übertragen, ohne zuvor entsprechende Rahmenbedingungen festzulegen. Das beteiligte NLWKN betrachte häufig nur die naturschutzfachlichen Aspekte. Von der fachlich gut aufgestellten unteren Naturschutzbehörde erwarte man den Spagat zwischen verschiedenen Interessen und Beteiligten. Hierfür spreche er seinen Dank aus. Umfangreiche Beteiligungen und klare Begründungen seien gefordert.

KTA Feller von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zitiert den NDR, dass eine Strafzahlung in Millionenhöhe drohe und verweist auf den notwendigen Klima- und Umweltschutz, welcher auf EU-Ebene beschlossen, aber regional umgesetzt werden solle. Naturschutz und Landwirtschaft sollten kein Widerspruch sein. Er wünsche sich konstruktive Vorschläge, wie etwas umgesetzt werden könne und nicht ein Dagegenhalten. KTA Feller erinnert an verschiedene Anträge seiner Fraktion, wie z.B. zum Trinkwasserschutz, Klimaschutzkonzept oder Klimaschutz­manager. Leider hätten all diese Anträge keine Unterstützung gefunden, so dass er den Eindruck habe, Umweltschutz habe es vor Ort schwer. Zwei der heute zu beschließenden Schutzgebiete seien zunächst als Naturschutzgebiete von der Verwaltung vorbereitet und nach politischer Einflussnahme in Landschaftsschutzgebiete gewandelt worden. KTA Feller zitiert den Kreisausschussbeschluss vom 04.09.2018, in dem es heißt: „Der Kreisausschuss beschließt, dass alle noch ausstehenden Unterschutzstellungen grundsätzlich als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und so von der Verwaltung vorbereitet werden sollen. Nur vorhandene Naturschutzgebiete werden weiter als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Weitere Naturschutzgebiete sollten nur ausgewiesen werden in Abstimmung mit dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss.“ Noch nie zuvor – so KTA Feller – habe er so viel politische Einmischung in Verwaltungsaufgaben erlebt. Deshalb werde seine Fraktion zwei der heute zu beschließenden Schutzgebiete nicht zustimmen.

KTA Fabel ist für die FDP-Fraktion der Auffassung, dass diese auszuweisenden Schutzgebiete bereits bestehen – also mit den Beteiligten zusammen so entstehen konnten. Insofern sollten alle Beteiligte gehört und anschließend zufrieden sein. Dass das nicht so sei, sei kein gutes Ergebnis und schaffe Unruhe. Er stelle zudem die Frage, warum es nicht schneller gehe. Seiner Meinung nach sei es besser, zunächst die Flächen zu beschließen und erst später die Ausgestaltung zu beraten und zu beschließen. Ein Passus, in dem der Ausschluss von gentechnisch veränderten Produkten erwähnt werde, sei unnötig, weil diese Produkte ohnehin verboten seien. Seine Fraktion werde mit ungutem Gefühl den Beschlussvorschlägen zustimmen, aber künftig darauf achten, dass zunächst der Beschluss und anschließend die Ausgestaltung beschlossen werde.

KTA Sackmann äußert, dass diese Schutzgebietsausweisungen auf verschieden ausgelegten Empfehlungen fußten und nicht auf gesetzlichen Vorgaben. Darunter leide die Akzeptanz. Er bezweifele die Sinnhaftigkeit der Düngeeinschränkung, der Landwirt wisse am besten, wann es richtig sei.

KTA Dobslaw weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass der von KTA Feller zitierte Kreisausschussbeschluss darauf abziele, dass von der Verwaltung jeweils eine Begründung erwartet werde, falls ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden solle.

KTA Hüdepohl ist der Auffassung, dass Deutschland nicht in der Lage sei, die FFH-Richtlinie umzusetzen. Ständig gebe es Streit, ob Natur- oder Landschaftsschutzgebietsausweisung erfolgen solle. Die Bundesregierung – damals Rot-Grün – habe damals darauf verzichtet, hierfür Rahmenbedingungen festzulegen.

KTA Weichsel plädiert abschließend dafür, nicht nur die eigene Sichtweise auf die Schutzausweisungen zuzulassen und auch mehr die Bürger zu beteiligen.

Der Vorsitzende Dr. Graf lässt abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Lopautal“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 5 zur Vorlage) und der maßgeblichen Karte (Anlage 4 zur Vorlage). Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage