ALLRIS - Auszug

18.06.2019 - 7 Einführung gelbe Tonne im Landkreis Uelzen: Erg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge erläutert die Vorlage und stellt die Inhalte der Stellungnahme des DSD zu den Forderungen des Landkreises vor. Danach bestehen keine Einwände seitens DSD zur flächendeckenden Einführung der gelben Tonne mit 14 tägiger Leerung. Nicht akzeptiert werde der 660 l Behälter, die Bereitstellung von gelben Säcken für Übermengen sowie die Festlegung, dass die Abfuhr am Tag der Leerung der Biotonne des AWB erfolge. Außerhalb der Rahmenvorgabe bestehe aber in diesem Punkt auch Einigkeit, dass die Abfuhrtage rechtzeitig  mit dem AWB abzustimmen seien. Dieses könne konsensual vereinbart werden.

Angeboten wurde von DSD, von allen Systemen die Zustimmung einzuholen, dass transparente Säcke für Übermengen mit zur gelben Tonne dazu gestellt und Übermengen auf den Wertstoffhöfen in aufgestellten 1.100 l Behältern abgegeben werden können.

Wenn der AWB diese Regelungen akzeptiere, sei der Werdegang folgender: Der Landkreis erlässt die Rahmenvorgabe unter Berücksichtigung der Einwände des DSD. Zu einer Klage würde es dann nicht kommen, so dass im Anschluss daran die Abstimmungsvereinbarung geschlossen werden könne.

Das DSD mache dann von seinem Sonderkündigungsrecht für die LVP Sammlung Gebrauch, so dass voraussichtlich im Sommer 2020 die Ausschreibung der gelben Tonnen durchgeführt werde. Die Bereitstellung der gelben Tonnen erfolge zum 01.01.2021.

KTA Hallier fragt nach, ob die Annahme der transparenten Säcke auf den Wertstoffhöfen für den Bürger kostenlos sei. Herr Goerge bestätigt das.

KTA Beecken möchte wissen, wie mit Restbeständen gelber Säcke verfahren werden könne, werden diese mitgenommen nach Umstellung der Haushalte auf gelbe Tonnen? Herr Goerge antwortet, dass das bisher noch nicht Thema gewesen sei, er sich aber erkundigen werde.

KTA Widdecke merkt in Hinblick auf Engpässe bei der Verteilung gelber Sackrollen an, dass aus seiner Sicht bis Dezember 2020 noch gelbe Säcke bei den Sammelstellen für die Bürger abholbar sein müssen.

KTA Hallier fragt, wann der Zuschlag für die gelben Tonnen erfolge und wann dann die Tonnen verteilt werden?

Herr Goerge erläutert einen ungefähren Zeitplan auf Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit. Danach gehe er davon aus, dass die Zuschlagserteilung Anfang des dritten Quartals erfolge, die Bestellung ausgelöst werde und eine Verteilung im Dezember 2020 stattfinden müsse. Die genauen Bedingungen werden an den künftigen Auftragnehmer gestellt, so sei es auch Aufgabe des AWB nach Zuschlagserteilung im September 2018 gewesen, noch ein gewisses Kontingent an Säcken bis Dezember 2018 zu beschaffen, obwohl der Auftrag erst ab 01.01.2019 liefe. Die zeitlichen Vorgaben seien oft sehr eng, gerade wenn auch noch Grundlagen wie das Vergaberecht zu berücksichtigen seien.

Da sich keine weiteren Fragen mehr ergeben, stellt KTA Ziplys den Beschlusspunkt zur Abstimmung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die Betriebsleitung des awb zu beauftragen, die notwendigen Schritte zur Einführung einer gelben Tonne ab dem 01.01.2021 im 14-tägigen Abfuhrrhythmus mit dem Erlass einer Rahmenvorgabe umzusetzen.