Frau Müller stellt den überarbeiteten Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplans entsprechend der Vorlage vor.
Fr. von Campe erfragt, welche Konsequenzen der Kindertagesstättenbedarfsplan für die Gemeinden habe, insbesondere wenn festgestellt werde, dass Kindertagesbetreuungsplätze nicht ausreichend seien. Sie wünscht sich zukünftig eine einheitlichere Betrachtung der Bedarfsplanung mit Unterstützung des Jugendhilfeausschusses.
Es wird ausgeführt, dass Kindertagesstättenbedarfsplanung ein gesetzlicher Auftrag ist. Gemeinden führen teilweise eigenständige Planung bezüglich des Kindertagesstättenbedarfs durch. Der Kindertagesstättenbedarfsplan diene den Gemeinden als Orientierungshilfe..